Artikel 7 VO (EU) 2014/1254

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung bis zum 1. Januar 2020 vor.

Bei der Überprüfung sind insbesondere die mögliche Einbeziehung anderer Lüftungsgeräte, vor allem solcher mit einer elektrischen Gesamteingangsleistung von weniger als 30 W, sowie die Berechnung und die Klassen des spezifischen Energieverbrauchs für bedarfsgesteuerte Ein-Richtung- und Zwei-Richtung-Lüftungsgeräte zu berücksichtigen.

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