ANHANG V VO (EU) 2014/1254

Technische Unterlagen

Die technischen Unterlagen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c umfassen mindestens Folgendes:

a)
Name und Anschrift des Lieferanten;
b)
Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Wohnraumlüftungsgerätemodell von anderen Modellen mit demselben Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
c)
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
d)
gegebenenfalls die sonstigen angewandten Berechnungsverfahren, Messnormen und Spezifikationen;
e)
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person;
f)
gegebenenfalls technische Parameter für Messungen gemäß Anhang VIII;
g)
Gesamtabmessungen;
h)
Angabe des Typs des WLG;
i)
die Klasse des spezifischen Energieverbrauchs des Modells gemäß Anhang II;
j)
spezifischer Energieverbrauch (SEV) für jede anwendbare Klimazone;
k)
Schallleistungspegel (LWA);
l)
die Ergebnisse von Berechnungen gemäß Anhang VIII.

Am Ende der obigen Liste können die Lieferanten weitere Angaben hinzufügen.

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