ANHANG V VO (EU) 2014/1254
Technische Unterlagen
Die technischen Unterlagen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c umfassen mindestens Folgendes:
- a)
- Name und Anschrift des Lieferanten;
- b)
- Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Wohnraumlüftungsgerätemodell von anderen Modellen mit demselben Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
- c)
- gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
- d)
- gegebenenfalls die sonstigen angewandten Berechnungsverfahren, Messnormen und Spezifikationen;
- e)
- Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person;
- f)
- gegebenenfalls technische Parameter für Messungen gemäß Anhang VIII;
- g)
- Gesamtabmessungen;
- h)
- Angabe des Typs des WLG;
- i)
- die Klasse des spezifischen Energieverbrauchs des Modells gemäß Anhang II;
- j)
- spezifischer Energieverbrauch (SEV) für jede anwendbare Klimazone;
- k)
- Schallleistungspegel (LWA);
- l)
- die Ergebnisse von Berechnungen gemäß Anhang VIII.
Am Ende der obigen Liste können die Lieferanten weitere Angaben hinzufügen.
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