ANHANG VII VO (EU) 2014/1254

Informationen, die im Fall des Verkaufs, der Vermietung oder des Mietkaufs über das Internet bereitzustellen sind

1.
Für die Zwecke der Nummern 2 bis 5 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

a)
„Anzeigevorrichtung” bezeichnet jeden Bildschirm, einschließlich berührungsempfindlicher Bildschirme, oder sonstige Bildtechnologien zur Anzeige von Internet-Inhalten für Nutzer;
b)
„geschachtelte Anzeige” bezeichnet eine grafische Benutzeroberfläche, bei der der Zugang zu Bildern oder Datensätzen per Mausklick auf ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz, durch Überstreichen eines anderen Bildes oder eines anderen Datensatzes mit der Maus oder durch Berühren oder Aufziehen eines anderen Bildes oder Datensatzes auf einem Touchscreen erfolgt;
c)
„berührungsempfindlicher Bildschirm” bezeichnet einen auf Berührungen reagierenden Bildschirm wie jenen von Tablet-Computern, Slate-Computern oder Smartphones;
d)
„alternativer Text” bezeichnet einen Text, der als Alternative zu einer Grafik bereitgestellt wird und die Darstellung von Informationen in nicht grafischer Form ermöglicht, wenn Anzeigegeräte die Grafik nicht wiedergeben können, oder der als Hilfe für die Barrierefreiheit dient, z. B. als Eingabe für Sprachsynthese-Anwendungen.

2.
Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a bereitgestellte Etikett ist nach dem in Artikel 3 Absätze 2 und 3 festgelegten Zeitplan auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe des Etiketts ist so zu wählen, dass es gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in Anhang III festgelegten Größe entsprechen. Das Etikett kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden, wobei das für den Zugang zum Etikett verwendete Bild den Vorgaben in Nummer 3 dieses Anhangs entsprechen muss. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Bewegen der der Maus über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm erscheinen.
3.
Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss bei einer geschachtelten Anzeige

a)
ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts auf dem Etikett sein,
b)
die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß und in derselben Schriftgröße anzeigen wie den Preis und
c)
einem der folgenden zwei Formate entsprechen:

4.
Bei einer geschachtelten Anzeige muss die Reihenfolge, in der das Etikett angezeigt wird, folgenden Vorgaben entsprechen:

a)
das unter Nummer 3 dieses Anhangs erwähnte Bild wird auf der Anzeigevorrichtung in der Nähe des Produktpreises angezeigt;
b)
das Bild verweist auf das Etikett;
c)
das Etikett wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach Überstreichen des Bildes mit der Maus über oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm angezeigt;
d)
das Etikett wird in einem Überlagerungsfenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt;
e)
für die Vergrößerung des Etiketts auf berührungsempfindlichen Bildschirmen gelten die Gerätekonventionen für die Vergrößerung durch Berührung;
f)
die Anzeige des Etiketts wird mit einer Option zum Schließen oder mit einer anderen üblichen Schließoption beendet;
g)
lässt sich das Etikett grafisch nicht wiedergeben, so wird im stattdessen anzuzeigenden Text die Energieeffizienzklasse des Produkts in derselben Schriftgröße dargestellt wie der Preis.

5.
Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b bereitgestellte Produktdatenblatt ist auf der Anzeigevorrichtung in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist. Das Produktdatenblatt kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link für den Zugriff auf das Datenblatt klar und leserlich „Produktdatenblatt” angegeben sein. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Überstreichen des Links mit der Maus bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm erscheinen.

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