Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/1268

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. November 2014

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Jerzy Plewa

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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