Artikel 1 VO (EU) 2014/1283

(1) Auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken, die derzeit unter den KN-Codes ex73079311, ex73079319 und ex73079980 (TARIC-Codes 7307931191, 7307931193, 7307931194, 7307931195, 7307931199, 7307931991, 7307931993, 7307931994, 7307931995, 7307931999, 7307998092, 7307998093, 7307998094, 7307998095 und 7307998098) eingereiht werden und ihren Ursprung in der Republik Korea und Malaysia haben, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Land Unternehmen Zollsatz (%) TARIC-Codes
Malaysia Anggerik Laksana Sdn Bhd, Selangor Darul Ehsan 59,2 A324
Pantech Steel Industries Sdn Bhd 49,9 A961
Alle übrigen Unternehmen 75,0 A999
Republik Korea Alle Unternehmen 44,0
Republik Korea TK Corporation, 1499-1, Songjeong-Dong, Gangseo-Gu, Busan 32,4 C066
Alle übrigen Unternehmen 44,0 C999

(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.