Artikel 1 VO (EU) 2014/1293

Putzträger und Putzprofile aus Metall für Innenputze, für die die harmonisierte Norm EN 13658-1 gilt, Putzträger und Putzprofile aus Metall für Außenputze, für die die harmonisierte Norm EN 13658-2 gilt, und Hilfs- und Zusatzprofile aus Metall, für die die harmonisierte Norm EN 14353 gilt, gelten ohne Prüfung als Produkte, die der Klasse E in Tabelle 1 des Anhangs der Entscheidung 2000/147/EG entsprechen, wenn sie eine exponierte Oberfläche aufweisen, die organische Stoffe enthält.

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