Artikel 11 VO (EU) 2014/1299
Aufhebung
Die Entscheidung 2008/217/EG und der Beschluss 2011/275/EU werden mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.
Sie gelten jedoch weiterhin für
- a)
- Teilsysteme, die gemäß dieser Entscheidung oder diesem Beschluss zugelassen wurden;
- b)
- Projekte, die ein neues Teilsystem oder die Erneuerung bzw. die Umrüstung eines bestehenden Teilsystems betreffen und die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Verordnung in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium oder Gegenstand eines laufenden Vertrags sind.
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