Anlage C.2 VO (EU) 2014/1299
Technische Merkmale der Konstruktion von Weichen und Kreuzungen
Die Konstruktion von Weichen und Kreuzungen muss anhand mindestens folgender technischer Merkmale festgelegt werden:
- a)
-
Schiene
- —
-
Profil(e) und Sorten (Weichenzunge, Backenschiene)
- —
-
Durchgehend verschweißte Schienen oder Länge der Schienen (bei Abschnitten mit gestoßenen Schienen)
- b)
-
Befestigungssystem
- —
-
Typ
- —
-
Steifigkeit der Zwischenlage
- —
-
Klemmkraft
- —
-
Durchschubwiderstand
- c)
-
Schienenstützpunkt
- —
-
Typ
- —
-
Gleislagestabilität gegenüber Vertikallasten:
- —
-
Beton: Konstruktions-Biegemomente
- —
-
Holz: gemäß der in Anlage T Index 15 genannten Spezifikation
- —
-
Stahl: Trägheitsmoment des Querschnitts
- —
-
Gleislagestabilität in Längs- und in Querrichtung: Geometrie und Gewicht
- —
-
Nennspurweite
- d)
- Schienenneigung
- e)
- Schotteroberbau-Querschnitte (Schotterkrone — Schotterbettdicke)
- f)
- Schottertyp (Grad = Körnung)
- g)
- Art der Kreuzung (feste oder bewegliche Herzstückspitze)
- h)
- Art der Verriegelung (Weiche, bewegliche Herzstückspitze)
- i)
- Besondere Vorrichtungen: z. B. Schwellenanker, dritte/vierte Schiene usw.
- j)
-
Regelzeichnung der Weichen und Kreuzungen mit Folgendem:
- —
-
Geometrische Darstellung (Dreieck) mit Angabe der Weichenlänge und der Neigung am Weichenende
- —
-
Wichtigste geometrische Merkmale wie Haupthalbmesser in der Zungenvorrichtung, dem Zwischenschienenteil und im Herzstück mit Randlenkern und Fahrschienen, Kreuzungswinkel
- —
-
Schwellenabstand
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