Anlage C.2 VO (EU) 2014/1299

Technische Merkmale der Konstruktion von Weichen und Kreuzungen

Die Konstruktion von Weichen und Kreuzungen muss anhand mindestens folgender technischer Merkmale festgelegt werden:

a)
Schiene

Profil(e) und Sorten (Weichenzunge, Backenschiene)

Durchgehend verschweißte Schienen oder Länge der Schienen (bei Abschnitten mit gestoßenen Schienen)

b)
Befestigungssystem

Typ

Steifigkeit der Zwischenlage

Klemmkraft

Durchschubwiderstand

c)
Schienenstützpunkt

Typ

Gleislagestabilität gegenüber Vertikallasten:

Beton: Konstruktions-Biegemomente

Holz: gemäß der in Anlage T Index 15 genannten Spezifikation

Stahl: Trägheitsmoment des Querschnitts

Gleislagestabilität in Längs- und in Querrichtung: Geometrie und Gewicht

Nennspurweite

d)
Schienenneigung
e)
Schotteroberbau-Querschnitte (Schotterkrone — Schotterbettdicke)
f)
Schottertyp (Grad = Körnung)
g)
Art der Kreuzung (feste oder bewegliche Herzstückspitze)
h)
Art der Verriegelung (Weiche, bewegliche Herzstückspitze)
i)
Besondere Vorrichtungen: z. B. Schwellenanker, dritte/vierte Schiene usw.
j)
Regelzeichnung der Weichen und Kreuzungen mit Folgendem:

Geometrische Darstellung (Dreieck) mit Angabe der Weichenlänge und der Neigung am Weichenende

Wichtigste geometrische Merkmale wie Haupthalbmesser in der Zungenvorrichtung, dem Zwischenschienenteil und im Herzstück mit Randlenkern und Fahrschienen, Kreuzungswinkel

Schwellenabstand

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