Anlage P VO (EU) 2014/1299
Begrenzungslinie für die unteren Teile für die Spurweite 1668 mm im spanischen Netz
Die Begrenzungslinien sind auf der Grundlage der kinematischen Bezugsprofile und der zugehörigen Vorschriften zu bestimmen.
Die Berechnung des Lichtraumprofils erfolgt nach dem kinematischen Verfahren gemäß den Anforderungen der in Anlage T Index 3 genannten Spezifikation mit den in der vorliegenden Anlage festgelegten kinematischen Bezugsprofilen und zugehörigen Vorschriften.
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P.1.
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BEZUGSPROFILE
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P.1.1.
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Kinematisches Bezugsprofil GEI1
Abbildung 12 zeigt das Bezugsprofil der kinematischen Begrenzungslinie GEI1 für Fahrzeuge, die Gleisbremsen in aktiver Stellung überfahren können.Abmessungen in mm
- (1)
- Schienenoberkante.
- P.1.2.
- Kinematisches Bezugsprofil GEI2
Abbildung 13 zeigt das Bezugsprofil der kinematischen Begrenzungslinie GEI2 für Fahrzeuge, die Gleisbremsen in nichtaktiver Stellung überfahren dürfen.Abmessungen in mm
- (1)
- Lauffläche.
- P.2.
- ZUGEHÖRIGE VORSCHRIFTEN
Tabelle 46 gibt die zusätzliche Ausladung für die Begrenzungslinien GEI1 und GEI2 an.Zusätzliche Ausladung für Spurweite „l” und Höhe „h” bezogen auf die Schienenoberkante | |
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Bogenhalbmesser | h ≤ 0,4 m |
250 ≤ R < ∞ | |
150 ≤ R < 250 |
- P.3.
- VERTIKALE ABSENKUNG
Die Höhen des unteren Bereichs müssen um den Wert 50/Rv (m) vermindert werden, wobei der Halbmesser in Metern anzugeben ist. Der Ausrundungshalbmesser Rv ist auf 500 m begrenzt. Höhen nicht über 80 mm sind als Null anzunehmen innerhalb eines Halbmessers Rv zwischen 500 m und 625 m.© Europäische Union 1998-2021
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