Anlage P VO (EU) 2014/1299

Begrenzungslinie für die unteren Teile für die Spurweite 1668 mm im spanischen Netz

Die Begrenzungslinien sind auf der Grundlage der kinematischen Bezugsprofile und der zugehörigen Vorschriften zu bestimmen.

Die Berechnung des Lichtraumprofils erfolgt nach dem kinematischen Verfahren gemäß den Anforderungen der in Anlage T Index 3 genannten Spezifikation mit den in der vorliegenden Anlage festgelegten kinematischen Bezugsprofilen und zugehörigen Vorschriften.

P.1.
BEZUGSPROFILE

P.1.1.
Kinematisches Bezugsprofil GEI1

Abbildung 12 zeigt das Bezugsprofil der kinematischen Begrenzungslinie GEI1 für Fahrzeuge, die Gleisbremsen in aktiver Stellung überfahren können.

Abmessungen in mm

(1)
Schienenoberkante.

P.1.2.
Kinematisches Bezugsprofil GEI2

Abbildung 13 zeigt das Bezugsprofil der kinematischen Begrenzungslinie GEI2 für Fahrzeuge, die Gleisbremsen in nichtaktiver Stellung überfahren dürfen.

Abmessungen in mm

(1)
Lauffläche.

P.2.
ZUGEHÖRIGE VORSCHRIFTEN

Tabelle 46 gibt die zusätzliche Ausladung für die Begrenzungslinien GEI1 und GEI2 an.

Tabelle 46

Vorschriften für die zusätzliche Ausladung S für die Begrenzungslinien GEI1 und GEI2

Zusätzliche Ausladung für Spurweite „l” und Höhe „h” bezogen auf die Schienenoberkante
Bogenhalbmesserh ≤ 0,4 m
250 ≤ R < ∞SicinSacin2,5Rl1,6682
150 ≤ R < 250

Sicin50R0,19l1,6682

Sacin60R0,23l1,6682

P.3.
VERTIKALE ABSENKUNG

Die Höhen des unteren Bereichs müssen um den Wert 50/Rv (m) vermindert werden, wobei der Halbmesser in Metern anzugeben ist. Der Ausrundungshalbmesser Rv ist auf 500 m begrenzt. Höhen nicht über 80 mm sind als Null anzunehmen innerhalb eines Halbmessers Rv zwischen 500 m und 625 m.

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