Artikel 11 VO (EU) 2014/1301
Aufhebung
Die Entscheidung 2008/284/EG und der Beschluss 2011/274/EU werden mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.
Sie gelten jedoch weiterhin für
- a)
- Teilsysteme, die gemäß dieser Entscheidung bzw. diesem Beschluss genehmigt wurden;
- b)
- Vorhaben für neue, erneuerte oder umgerüstete Teilsysteme, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Verordnung in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden oder die Gegenstand eines laufenden Vertrags sind.
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