Anlage E VO (EU) 2014/1302

Anthropometrische Maße des Triebfahrzeugführers

Die folgenden Daten entsprechen dem Stand der Technik und müssen berücksichtigt werden.

Grundlegende anthropometrische Maße für Triebfahrzeugführer minimaler und maximaler Körpergröße:

Die in der in Anlage J-1 Index [62] genannten Spezifikation angegebenen Maße sind zu berücksichtigen.

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