Anlage E VO (EU) 2014/1302
Anthropometrische Maße des Triebfahrzeugführers
Die folgenden Daten entsprechen dem Stand der Technik und müssen berücksichtigt werden.
- —
-
Grundlegende anthropometrische Maße für Triebfahrzeugführer minimaler und maximaler Körpergröße:
Die in der in Anlage J-1 Index [62] genannten Spezifikation angegebenen Maße sind zu berücksichtigen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.