Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/1307
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 8. Dezember 2014
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude Juncker
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