Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/1307

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 8. Dezember 2014

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude Juncker

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