ANHANG II VO (EU) 2014/1312
ANHANG VI
TEIL A
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1.
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Zugangs- und Nutzungsbedingungen
Die technischen Beschränkungen für den Zugang zum Geodatendienst und für dessen Nutzung sind in dem in der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 genannten Metadatenelement „ZUGANGS- UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN” zu dokumentieren.- 2.
- Zuständige Stelle
Das in der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 genannte Element „zuständige Stelle” enthält mindestens eine Beschreibung der verwaltenden zuständigen Stelle entsprechend der in der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 definierten Funktion der zuständigen Rolle.TEIL B
- 3.
- Koordinatenreferenzsystem-Identifikator
Gegebenenfalls die Liste der vom Geodatendienst unterstützten Koordinatenreferenzsysteme. Jedes unterstützte Koordinatenreferenzsystem wird anhand eines Identifikators ausgedrückt.- 4.
- Dienstqualität
Die von der für den Geodatendienst zuständigen Stelle geschätzte Mindestqualität des Dienstes, von der erwartet wird, dass sie über eine bestimmte Zeit gegeben ist.- 4.1.
- Kriterien
Die Kriterien, auf die sich die Maße beziehen. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist wie folgt festgelegt:- 4.1.1.
- Verfügbarkeit (availability)
Beschreibt den prozentualen Anteil der Zeit, in der der Dienst verfügbar ist.- 4.1.2.
- Leistung (performance)
Beschreibt die Geschwindigkeit, mit der eine Anfrage an den Geodatendienst bearbeitet werden kann.- 4.1.3.
- Kapazität (capacity)
Beschreibt die Höchstmenge gleichzeitiger Dienstanfragen, die mit der angegebenen Leistung bearbeitet werden kann.- 4.2.
- Maß
- 4.2.1.
- Beschreibung
Beschreibt das Maß für jedes Kriterium. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist Freitext.- 4.2.2.
- Wert (value)
Beschreibt den Wert des Maßes für jedes Kriterium. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist Freitext.- 4.2.3.
- Einheit (unit)
Beschreibt die Einheit des Maßes für jedes Kriterium. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist Freitext.TEIL C
Die Metadaten, die einen interoperablen Geodatendienst beschreiben, bestehen aus den in Tabelle 1 aufgeführten Metadatenelementen oder Gruppen von Metadatenelementen. Diese Metadatenelemente oder Gruppen von Metadatenelementen müssen der erwarteten Multiplizität und den zugehörigen Bedingungen aus Tabelle 1 entsprechen. Wird für ein bestimmtes Metadatenelement keine Bedingung angeführt, ist dieses Element obligatorisch.Verweis | Neues Metadatenelement | Multiplizität | Bedingung |
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1 | Koordinatenreferenzsystem-Identifikator | 1..* | Obligatorisch, falls zutreffend |
2 | Dienstqualität | 3..* |
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