ANHANG II VO (EU) 2014/1312

ANHANG VI

TEIL A

1.
Zugangs- und Nutzungsbedingungen

Die technischen Beschränkungen für den Zugang zum Geodatendienst und für dessen Nutzung sind in dem in der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 genannten Metadatenelement „ZUGANGS- UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN” zu dokumentieren.

2.
Zuständige Stelle

Das in der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 genannte Element „zuständige Stelle” enthält mindestens eine Beschreibung der verwaltenden zuständigen Stelle entsprechend der in der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 definierten Funktion der zuständigen Rolle.

TEIL B

3.
Koordinatenreferenzsystem-Identifikator

Gegebenenfalls die Liste der vom Geodatendienst unterstützten Koordinatenreferenzsysteme. Jedes unterstützte Koordinatenreferenzsystem wird anhand eines Identifikators ausgedrückt.

4.
Dienstqualität

Die von der für den Geodatendienst zuständigen Stelle geschätzte Mindestqualität des Dienstes, von der erwartet wird, dass sie über eine bestimmte Zeit gegeben ist.

4.1.
Kriterien

Die Kriterien, auf die sich die Maße beziehen. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist wie folgt festgelegt:

4.1.1.
Verfügbarkeit (availability)

Beschreibt den prozentualen Anteil der Zeit, in der der Dienst verfügbar ist.

4.1.2.
Leistung (performance)

Beschreibt die Geschwindigkeit, mit der eine Anfrage an den Geodatendienst bearbeitet werden kann.

4.1.3.
Kapazität (capacity)

Beschreibt die Höchstmenge gleichzeitiger Dienstanfragen, die mit der angegebenen Leistung bearbeitet werden kann.

4.2.
Maß

4.2.1.
Beschreibung

Beschreibt das Maß für jedes Kriterium. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist Freitext.

4.2.2.
Wert (value)

Beschreibt den Wert des Maßes für jedes Kriterium. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist Freitext.

4.2.3.
Einheit (unit)

Beschreibt die Einheit des Maßes für jedes Kriterium. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist Freitext.

TEIL C

Die Metadaten, die einen interoperablen Geodatendienst beschreiben, bestehen aus den in Tabelle 1 aufgeführten Metadatenelementen oder Gruppen von Metadatenelementen. Diese Metadatenelemente oder Gruppen von Metadatenelementen müssen der erwarteten Multiplizität und den zugehörigen Bedingungen aus Tabelle 1 entsprechen. Wird für ein bestimmtes Metadatenelement keine Bedingung angeführt, ist dieses Element obligatorisch.

Tabelle 1

Metadaten für interoperable Geodatendienste

VerweisNeues MetadatenelementMultiplizitätBedingung
1Koordinatenreferenzsystem-Identifikator1..*Obligatorisch, falls zutreffend
2Dienstqualität3..*

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