Artikel 13 VO (EU) 2014/1322
Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (an Schmalspurzugmaschinen hinten angebrachte Überrollschutzstrukturen)
Die Prüfverfahren und Anforderungen für Überrollschutzstrukturen nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 167/2013, die hinten angebracht sind, sind, soweit es sich um Schmalspurzugmaschinen für Fahrzeuge der Klassen T2/C2, T3/C3 und T4.3/C4.3 handelt, nach Anhang X der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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