Artikel 15 VO (EU) 2014/1322
Anforderungen für die Beifahrersitze
Die Prüfverfahren und Anforderungen für Beifahrersitze nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für Fahrzeuge der Klassen T und C sind nach Anhang XII der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.