Artikel 20 VO (EU) 2014/1322
Anforderungen für den Schutz von Antriebselementen
Die Prüfverfahren und Anforderungen für den Schutz von Antriebselementen nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für Fahrzeuge der Klassen T und C sind nach Anhang XVII der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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