Artikel 25 VO (EU) 2014/1322

Anforderungen für die Betriebsanleitung

Die Anforderungen für die Betriebsanleitung einschließlich der Aspekte im Zusammenhang mit dem Schutz gegen gefährliche Stoffe sowie mit Betrieb und Wartung des Fahrzeugs nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben l, n und q der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für Fahrzeuge der Klassen T, C, R und S sind in Anhang XII dieser Verordnung niederzulegen.

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