ANHANG I VO (EU) 2014/1322

Anwendung von UNECE-Regelungen

UNECE-Regelung Nr. Gegenstand Änderungsserie Fundstelle im Amtsblatt Anwendbarkeit
14 Sicherheitsgurtverankerungen, ISOFIX-Verankerungssysteme und Verankerungen für den oberen ISOFIX-Haltegurt Ergänzung 1 zur Änderungsserie 07 ABl. L 109 vom 28.4.2011, S. 1 T und C
16 Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinder-Rückhaltesysteme Ergänzung 1 zur Änderungsserie 06 ABl. L 233 vom 9.9.2011, S. 1 T und C
43 Sicherheitsverglasung Ergänzung 12 zur Änderungsserie 00 ABl. L 230 vom 31.8.2010, S. 119 T und C
60 Vom Fahrzeugführer betätigte Bedienteile, Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen (Mopeds/Krafträder) ABl. L 95 vom 31.3.2004, S. 10 T und C
79 Lenkanlagen Ergänzung 3 zur Änderungsserie 01 und Berichtigung vom 20. Januar 2006 ABl. L 137 vom 27.5.2008, S. 25 T und C

Erläuterung:

Dass ein Bauteil in diesem Verzeichnis aufgeführt wird, bedeutet nicht, dass der Einbau verbindlich vorgeschrieben ist. Für bestimmte Bauteile werden jedoch Anforderungen für einen verbindlichen Einbau in weiteren Anhängen zu dieser Verordnung festgelegt.

Es gelten die Übergangsbestimmungen der in dieser Tabelle aufgeführten UNECE-Regelungen, es sei denn, in dieser Verordnung sind spezifische alternative Termine aufgeführt. Die Einhaltung von Vorschriften im Einklang mit späteren Änderungen als den in dieser Tabelle aufgeführten wird ebenfalls akzeptiert.

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