Artikel 1 VO (EU) 2014/1347
(1) Der endgültige Ausgleichszoll auf die Einfuhren von derzeit unter dem KN-Code ex29214200 (TARIC-Code 2921420060) eingereihter Sulfanilsäure mit Ursprung in Indien wird aufgehoben und das diese Einfuhren betreffende Verfahren eingestellt.
(2) Der Beschluss 2006/37/EG der Kommission zur Annahme der derzeit geltenden Verpflichtung in Bezug auf die von Kokan Synthetics & Chemicals Pvt. Ltd (Indien) stammenden Einfuhren von Sulfanilsäure wird aufgehoben.
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