Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/1357
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie gilt ab dem 1. Juni 2015.
Brüssel, den 18. Dezember 2014
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude Juncker
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