Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/1357

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie gilt ab dem 1. Juni 2015.

Brüssel, den 18. Dezember 2014

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude Juncker

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