Artikel 2 VO (EU) 2014/1394

Ausnahme wegen hoher Überlebensraten

Abweichend von Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt die Anlandeverpflichtung nicht für Fänge von Sardelle, Stöcker, Bastardmakrele und Makrele in der handwerklichen Ringwadenfischerei. Diese Fänge dürfen alle freigesetzt werden, sofern das Netz nicht vollständig an Bord genommen wurde.

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