Artikel 4 VO (EU) 2014/1394
Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung
Die Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung von Sardelle (Engraulis encrasicolus) im ICES-Untergebiet IX und im CECAF-Gebiet 34.1.2 beträgt 9 cm.
Abweichend von Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 850/98 gilt für Stöcker (Trachurus spp.), die in der ICES-Division VIIIc und im ICES-Untergebiet IX gefangen werden, eine Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung von 12 cm für 5 % der jeweiligen Quote Spaniens und Portugals in diesen Gebieten. Innerhalb dieser Obergrenze von 5 % darf im Rahmen der „Xávega” -Strandwadenfischerei in der ICES-Division IXa 1 % der Quote Portugals mit einer Größe unter 12 cm gefangen werden.
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