Artikel 27 VO (EU) 2014/165
Benutzung von Fahrerkarten
(1) Die Fahrerkarte ist persönlich und nicht übertragbar.
(2) Ein Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen Fahrerkarte sein und nur seine eigene persönliche Fahrerkarte benutzen. Er darf weder eine defekte noch eine abgelaufene Fahrerkarte benutzen.
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