Artikel 5 VO (EU) 2014/165
Funktionen des digitalen Fahrtenschreibers
Der digitale Fahrtenschreiber muss folgende Funktionen gewährleisten:
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Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung;
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Überwachung der Fahrertätigkeiten und des Status der Fahrzeugführung;
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Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Fahrtenschreiberkarten;
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Aufzeichnung manueller Eingaben der Fahrer;
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Kalibrierung;
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automatische Aufzeichnung der Standorte gemäß Artikel 8 Absatz 1;
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Überwachung von Kontrollen;
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Feststellung und Aufzeichnung von Ereignissen und Störungen;
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Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher und Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher;
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Auslesen von Daten aus Fahrtenschreiberkarten und Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Fahrtenschreiberkarten;
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Datenanzeige, Warnsignale, Ausdrucken und Herunterladen von Daten auf externe Geräte;
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Zeiteinstellung und Zeitmessung;
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Fernkommunikation;
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Unternehmenssperren;
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integrierte Tests und Selbsttests.
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