Artikel 5 VO (EU) 2014/165

Funktionen des digitalen Fahrtenschreibers

Der digitale Fahrtenschreiber muss folgende Funktionen gewährleisten:

Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung;

Überwachung der Fahrertätigkeiten und des Status der Fahrzeugführung;

Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Fahrtenschreiberkarten;

Aufzeichnung manueller Eingaben der Fahrer;

Kalibrierung;

automatische Aufzeichnung der Standorte gemäß Artikel 8 Absatz 1;

Überwachung von Kontrollen;

Feststellung und Aufzeichnung von Ereignissen und Störungen;

Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher und Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher;

Auslesen von Daten aus Fahrtenschreiberkarten und Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Fahrtenschreiberkarten;

Datenanzeige, Warnsignale, Ausdrucken und Herunterladen von Daten auf externe Geräte;

Zeiteinstellung und Zeitmessung;

Fernkommunikation;

Unternehmenssperren;

integrierte Tests und Selbsttests.

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