ANHANG VO (EU) 2014/199

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware in Form einer stilisierten Giraffe (etwa 36 cm hoch und etwa 820 g schwer), bestehend aus einer Hülle aus weichem Spinnstoff, versehen mit verschiedenen Füllmaterialien. Das Kopfteil ist mit einem weichen Spinnstoffmaterial gefüllt, Körper und Gliedmaßen sind mit einer losen Hirse- und Lavendel-Füllung versehen (nicht separat als Kissen herausnehmbar).

Die Ware kann sowohl in einem Mikrowellenherd oder Backofen erwärmt als auch in einem Kühl- oder Gefrierschrank gekühlt werden, um als Wärme- oder Kühlkissen verwendet zu werden.

(*) Siehe Abbildung.

95030041

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 950300 und 95030041.

Auf Grund seiner Gestaltung und Aufmachung ist das Erzeugnis im Wesentlichen zur Unterhaltung für Kinder und Erwachsene bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Kapitel 95, Allgemeines, und zu Position 9503, Buchstabe D). Eine anderweitige Verwendung auf Grund der Wärme-/Kühlfunktion ist im Vergleich zum Unterhaltungswert als nachrangig anzusehen. Die Ware ist daher als Spielzeug der Position 9503 anzusehen. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit (z. B. als Hirse in Position 1008 oder als andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen in Position 6307) ist daher ausgeschlossen.

Die Ware ist daher als Spielzeug, Tiere darstellend, in den KN-Code 95030041 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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