Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/21

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. Januar 2014

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

der Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente

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