ANHANG I EHAP (VO (EU) 2014/223)
MUSTER FÜR DAS OPERATIONELLE PROGRAMM
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1.
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Muster für das OP I
Kapitel Abschnitt Unterabschnitt |
Beschreibung / Anmerkungen |
Umfang (Zeichen) |
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1 | KENNZEICHNUNG |
Dieser Abschnitt dient nur der Kennzeichnung des betreffenden Programms und muss folgende Angaben umfassen: Mitgliedstaat Bezeichnung des operationellen Programms CCI-Nr. |
200 |
2 | PROGRAMM-BESCHREIBUNG | ||
2.1 | Situation | Festlegung der Form(en) materieller Entbehrung, die bekämpft werden soll(en), und Begründung; | 4000 |
Angabe der Form(en) materieller Entbehrung, die für das operationelle Programm (OP) ausgewählt wurde(n); | 200 | ||
2.2 | Bekämpfte materielle Entbehrung | Für jede Form der materiellen Entbehrung, die bekämpft werden soll, ist ein Abschnitt (und die entsprechenden Unterabschnitte) auszufüllen. | |
2.2.1 | Beschreibung | Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Nahrungsmittelhilfe oder materiellen Basisunterstützung, die angeboten werden soll, und der entsprechenden flankierenden Maßnahmen | 4000 |
2.2.2 | Nationale Programme | Beschreibung der nationalen Programme, die unterstützt werden sollen | 2000 |
2.3.4 | Sonstiges | sonstige als notwendig eingestufte Informationen | 4000 |
3 | DURCHFÜHRUNG | ||
3.1 | Feststellen der am stärksten benachteiligten Personen | Beschreibung des Mechanismus zur Festlegung der Förderkriterien für die am stärksten benachteiligten Personen; falls nötig, gegliedert nach der Form der bekämpften materiellen Entbehrung; | 2000 |
3.2 | Auswahl der Vorhaben | Auswahlkriterien für Vorhaben und Beschreibung der Auswahlmechanismen; falls nötig, gegliedert nach der Form der bekämpften materiellen Entbehrung; | 2000 |
3.3 | Auswahl von Partnerorganisationen | Auswahlkriterien für die Partnerorganisationen; falls nötig, gegliedert nach der Form der bekämpften materiellen Entbehrung; | 2000 |
3.4 | Komplementarität mit dem ESF | Beschreibung des Mechanismus zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem ESF | 4000 |
3.5 | Institutionelle Struktur | Benennung der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde (falls zutreffend), der Prüfbehörde und der Stelle, an die die Kommission Zahlungen tätigen soll | 2000 |
3.6 | Begleitung und Evaluierung | Beschreibung, wie die Begleitung der Programmdurchführung erfolgen soll. | 4000 |
3.7 | Technische Hilfe | Beschreibung des geplanten Einsatzes technischer Unterstützung gemäß Artikel 27 Absatz 4, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit der Empfängereinrichtungen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung des operationellen Programms | 4000 |
4 | EINBINDUNG DER INTERESSENTRÄGER | Beschreibung der Maßnahmen zur Einbindung der Interessenträger sowie gegebenenfalls der zuständigen regionalen, lokalen und sonstigen Behörden in die Vorbereitung des operationellen Programms | 2000 |
5 | FINANZIERUNGSPLAN |
Dieser Abschnitt muss Folgendes beinhalten:
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Text: 1000 Daten im CSV- oder XLS-Format |
- 5.1.
- Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung (in EUR)
Insgesamt 2014 2015 …. 2020 Fonds (a) Nationale Kofinanzierung (b) Öffentliche Ausgaben
(c) = (a) + (b)
Kofinanzierungssatz
(d) = (a) / (c)
- 5.2.
- Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Entbehrung sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert (in EUR)
Art der materiellen Unterstützung Öffentliche Ausgaben Insgesamt Technische Hilfe Art der materiellen Unterstützung 1 davon flankierende Maßnahmen Art der materiellen Unterstützung 2 davon flankierende Maßnahmen (…) Art der materiellen Unterstützung n davon flankierende Maßnahmen
- 2.
- Muster für das OP II
Kapitel Abschnitt Unterabschnitt | Beschreibung / Anmerkungen | Umfang (Zeichen) | |
---|---|---|---|
1 | KENNZEICHNUNG | Dieser Abschnitt dient nur der Kennzeichnung des betreffenden Programms und muss folgende Angaben umfassen: Mitgliedstaat Bezeichnung des operationellen Programms CCI-Nr. | 200 |
2 | PROGRAMM-BESCHREIBUNG | ||
2.1 | Strategie | Beschreibung der Strategie für den Beitrag des Programms zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Armutslinderung im Einklang mit der Strategie Europa 2020, einschließlich einer Begründung für den gewählten Unterstützungsschwerpunkt | 20000 |
2.2 | Interventionslogik | Ermittlung des einzelstaatlichen Bedarfs | 3500 |
Einzelziele des operationellen Programms | 7000 | ||
voraussichtliche Ergebnisse und entsprechende Output- und Ergebnisindikatoren mit Ausgangs- und Zielwert (je Einzelziel) | 3500 | ||
Ermittlung der Zielgruppe der am stärksten benachteiligten Personen | 3500 | ||
Finanzindikatoren | 2000 | ||
2.3 | 2.3 Sonstiges | sonstige als notwendig eingestufte Informationen | 3500 |
3 | DURCHFÜHRUNG | ||
3.1 | Maßnahmen | Beschreibung der Art der zu fördernden Maßnahmen, Beispiele für diese und Beschreibung ihres Beitrags zu den Einzelzielen | 7000 |
3.2 | Auswahl der Vorhaben | Auswahlkriterien für Vorhaben, falls nötig, gegliedert nach Art der Maßnahme | 3500 |
3.3 | Empfängereinrichtungen | gegebenenfalls Festlegung der Arten von Empfängereinrichtungen, falls nötig gegliedert nach der Art der Maßnahme | 3500 |
3.4 | Komplementarität mit dem ESF | Beschreibung des Mechanismus zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem ESF | 4000 |
3.5 | Institutionelle Struktur | Bennenung der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde (falls zutreffend), der Prüfbehörde und der Stelle, an die die Kommission Zahlungen tätigen soll | 2000 |
3.6 | Begleitung und Evaluierung | In diesem Unterabschnitt ist zu beschreiben, wie die Begleitung der Programmdurchführung erfolgen soll. Zu erläutern ist vor allem, wie Indikatoren zur Verfolgung der Programmdurchführung eingesetzt werden sollen. Die Indikatoren umfassen Finanzindikatoren, die sich auf die aufteilbaren Ausgaben beziehen, programmspezifische Outputindikatoren, die sich auf die geförderten Vorhaben beziehen, und programmspezifische Ergebnisindikatoren, die sich auf jedes Einzelziel beziehen. | 4000 |
3.7 | Technische Hilfe | Beschreibung des geplanten Einsatzes technischer Hilfe gemäß Artikel 27 Absatz 4, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit der Empfängereinrichtungen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung des operationellen Programms | 4000 |
4 | EINBINDUNG DER INTERESSENTRÄGER | Beschreibung der Maßnahmen zur Einbindung aller Interessenträger sowie gegebenenfalls der zuständigen regionalen, lokalen und sonstigen staatlichen Behörden in die Vorbereitung des operationellen Programms | 2000 |
5 | FINANZIERUNGSPLAN | Dieser Abschnitt muss Folgendes beinhalten:
| Text: 1000 Daten im CSV- oder XLS-Format |
- 5.1.
- Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung (in EUR)
Insgesamt 2014 2015 …. 2020 Fonds (a) Nationale Kofinanzierung (b) Öffentliche Ausgaben
(c) = (a) + (b)
Kofinanzierungssatz(*)
(d) = (a) / (c)
- 5.2.
- Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Art der Maßnahme gegliedert (in EUR)
Interventionsbereich Öffentliche Ausgaben Insgesamt Technische Hilfe Art der Maßnahme 1 Art der Maßnahme 2 … Art der Maßnahme n
Fußnote(n):
- (*)
Dieser Satz kann auf die nächste ganze Zahl in der Tabelle gerundet werden. Der exakte Satz für die Erstattung der Ausgaben ist der Verhältniswert (d).
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