ANHANG I EHAP (VO (EU) 2014/223)

MUSTER FÜR DAS OPERATIONELLE PROGRAMM

1.
Muster für das OP I

Kapitel

Abschnitt

Unterabschnitt

Beschreibung / Anmerkungen

Umfang

(Zeichen)

1 KENNZEICHNUNG

Dieser Abschnitt dient nur der Kennzeichnung des betreffenden Programms und muss folgende Angaben umfassen:

    Mitgliedstaat

    Bezeichnung des operationellen Programms

    CCI-Nr.

200
2 PROGRAMM-BESCHREIBUNG
2.1 Situation Festlegung der Form(en) materieller Entbehrung, die bekämpft werden soll(en), und Begründung; 4000
Angabe der Form(en) materieller Entbehrung, die für das operationelle Programm (OP) ausgewählt wurde(n); 200
2.2 Bekämpfte materielle Entbehrung Für jede Form der materiellen Entbehrung, die bekämpft werden soll, ist ein Abschnitt (und die entsprechenden Unterabschnitte) auszufüllen.
2.2.1 Beschreibung Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Nahrungsmittelhilfe oder materiellen Basisunterstützung, die angeboten werden soll, und der entsprechenden flankierenden Maßnahmen 4000
2.2.2 Nationale Programme Beschreibung der nationalen Programme, die unterstützt werden sollen 2000
2.3.4 Sonstiges sonstige als notwendig eingestufte Informationen 4000
3 DURCHFÜHRUNG
3.1 Feststellen der am stärksten benachteiligten Personen Beschreibung des Mechanismus zur Festlegung der Förderkriterien für die am stärksten benachteiligten Personen; falls nötig, gegliedert nach der Form der bekämpften materiellen Entbehrung; 2000
3.2 Auswahl der Vorhaben Auswahlkriterien für Vorhaben und Beschreibung der Auswahlmechanismen; falls nötig, gegliedert nach der Form der bekämpften materiellen Entbehrung; 2000
3.3 Auswahl von Partnerorganisationen Auswahlkriterien für die Partnerorganisationen; falls nötig, gegliedert nach der Form der bekämpften materiellen Entbehrung; 2000
3.4 Komplementarität mit dem ESF Beschreibung des Mechanismus zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem ESF 4000
3.5 Institutionelle Struktur Benennung der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde (falls zutreffend), der Prüfbehörde und der Stelle, an die die Kommission Zahlungen tätigen soll 2000
3.6 Begleitung und Evaluierung Beschreibung, wie die Begleitung der Programmdurchführung erfolgen soll. 4000
3.7 Technische Hilfe Beschreibung des geplanten Einsatzes technischer Unterstützung gemäß Artikel 27 Absatz 4, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit der Empfängereinrichtungen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung des operationellen Programms 4000
4 EINBINDUNG DER INTERESSENTRÄGER Beschreibung der Maßnahmen zur Einbindung der Interessenträger sowie gegebenenfalls der zuständigen regionalen, lokalen und sonstigen Behörden in die Vorbereitung des operationellen Programms 2000
5 FINANZIERUNGSPLAN

Dieser Abschnitt muss Folgendes beinhalten:

5.1.
eine Tabelle, in der für jedes Jahr der für die Unterstützung aus dem Fonds und die Kofinanzierung vorgesehene Betrag der Mittelausstattung gemäß Artikel 20 angegeben ist;
5.2.
eine Tabelle, in der für den gesamten Programmplanungszeitraum die Gesamthöhe der Mittelausstattung der Unterstützung aus dem operationellen Programm angeführt ist, und zwar nach Form der bekämpften materiellen Entbehrung sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert

Text: 1000

Daten im CSV- oder XLS-Format

Format für Finanzdaten (Abschnitt 5):
5.1.
Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung (in EUR)

Insgesamt20142015….2020
Fonds (a)
Nationale Kofinanzierung (b)

Öffentliche Ausgaben

(c) = (a) + (b)

Kofinanzierungssatz

(d) = (a) / (c)

5.2.
Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Entbehrung sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert (in EUR)

Art der materiellen UnterstützungÖffentliche Ausgaben
Insgesamt
Technische Hilfe
Art der materiellen Unterstützung 1
davon flankierende Maßnahmen
Art der materiellen Unterstützung 2
davon flankierende Maßnahmen
(…)
Art der materiellen Unterstützung n
davon flankierende Maßnahmen

2.
Muster für das OP II

Kapitel

Abschnitt

Unterabschnitt

Beschreibung / Anmerkungen

Umfang

(Zeichen)

1KENNZEICHNUNG

Dieser Abschnitt dient nur der Kennzeichnung des betreffenden Programms und muss folgende Angaben umfassen:

    Mitgliedstaat

    Bezeichnung des operationellen Programms

    CCI-Nr.

200
2PROGRAMM-BESCHREIBUNG
2.1StrategieBeschreibung der Strategie für den Beitrag des Programms zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Armutslinderung im Einklang mit der Strategie Europa 2020, einschließlich einer Begründung für den gewählten Unterstützungsschwerpunkt20000
2.2InterventionslogikErmittlung des einzelstaatlichen Bedarfs3500
Einzelziele des operationellen Programms7000
voraussichtliche Ergebnisse und entsprechende Output- und Ergebnisindikatoren mit Ausgangs- und Zielwert (je Einzelziel)3500
Ermittlung der Zielgruppe der am stärksten benachteiligten Personen3500
Finanzindikatoren2000
2.32.3 Sonstigessonstige als notwendig eingestufte Informationen3500
3DURCHFÜHRUNG
3.1MaßnahmenBeschreibung der Art der zu fördernden Maßnahmen, Beispiele für diese und Beschreibung ihres Beitrags zu den Einzelzielen7000
3.2Auswahl der VorhabenAuswahlkriterien für Vorhaben, falls nötig, gegliedert nach Art der Maßnahme3500
3.3Empfängereinrichtungengegebenenfalls Festlegung der Arten von Empfängereinrichtungen, falls nötig gegliedert nach der Art der Maßnahme3500
3.4Komplementarität mit dem ESFBeschreibung des Mechanismus zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem ESF4000
3.5Institutionelle StrukturBennenung der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde (falls zutreffend), der Prüfbehörde und der Stelle, an die die Kommission Zahlungen tätigen soll2000
3.6Begleitung und EvaluierungIn diesem Unterabschnitt ist zu beschreiben, wie die Begleitung der Programmdurchführung erfolgen soll. Zu erläutern ist vor allem, wie Indikatoren zur Verfolgung der Programmdurchführung eingesetzt werden sollen. Die Indikatoren umfassen Finanzindikatoren, die sich auf die aufteilbaren Ausgaben beziehen, programmspezifische Outputindikatoren, die sich auf die geförderten Vorhaben beziehen, und programmspezifische Ergebnisindikatoren, die sich auf jedes Einzelziel beziehen.4000
3.7Technische HilfeBeschreibung des geplanten Einsatzes technischer Hilfe gemäß Artikel 27 Absatz 4, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit der Empfängereinrichtungen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung des operationellen Programms4000
4EINBINDUNG DER INTERESSENTRÄGERBeschreibung der Maßnahmen zur Einbindung aller Interessenträger sowie gegebenenfalls der zuständigen regionalen, lokalen und sonstigen staatlichen Behörden in die Vorbereitung des operationellen Programms2000
5FINANZIERUNGSPLAN

Dieser Abschnitt muss Folgendes beinhalten:

5.1.
eine Tabelle, in der gemäß Artikel 20 für jedes Jahr die Höhe der für die Unterstützung aus dem Fonds und die Kofinanzierung vorgesehenen Mittelausstattung angeführt ist;
5.2.
eine Tabelle, in der für den gesamten Programmplanungszeitraum die Gesamthöhe der Mittelausstattung der Unterstützung aus dem operationellen Programm angeführt ist, und zwar nach Art der geförderten Maßnahme gegliedert.

Text: 1000

Daten im CSV- oder XLS-Format

Format für Finanzdaten (Abschnitt 4):
5.1.
Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung (in EUR)

Insgesamt20142015….2020
Fonds (a)
Nationale Kofinanzierung (b)

Öffentliche Ausgaben

(c) = (a) + (b)

Kofinanzierungssatz(*)

(d) = (a) / (c)

5.2.
Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Art der Maßnahme gegliedert (in EUR)

InterventionsbereichÖffentliche Ausgaben
Insgesamt
Technische Hilfe
Art der Maßnahme 1
Art der Maßnahme 2
Art der Maßnahme n

Fußnote(n):

(*)

Dieser Satz kann auf die nächste ganze Zahl in der Tabelle gerundet werden. Der exakte Satz für die Erstattung der Ausgaben ist der Verhältniswert (d).

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