ANHANG I VO (EU) 2014/224
LISTE DER PERSONEN UND ORGANISATIONEN NACH ARTIKEL 5
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A.
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Personen
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1.
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Francois Yangouvonda BOZIZÉ (Aliasnamen: a) Bozizé Yangouvonda, b) Samuel Peter Mudde (geb. am 16. Dezember 1948 in Izo, Südsudan))
Titel: a) Ehemaliger Staatschef der Zentralafrikanischen Republik, b) Professor Geburtsdatum: a) 14. Oktober 1946, b) 16. Dezember 1948 Geburtsort: a) Mouila, Gabun, b) Izo, Südsudan Staatsangehörigkeit: a) Zentralafrikanische Republik, b) Südsudan Reisepass-Nr.: D00002264, ausgestellt am 11. Juni 2013 (vom Minister für auswärtige Angelegenheiten in Juba, Südsudan. Gültig bis 11. Juni 2017. Diplomatenpass ausgestellt auf den Namen Samuel Peter Mudde) Nationale Kennziffer: M4800002143743 (Personennummer für Reisepass) Aufenthalt: a) Weitere Angaben
Bozizé hat zusammen mit seinen Unterstützern zu dem Angriff auf Bangui vom 5. Dezember 2013 aufgerufen. Seither hat er weiter versucht, destabilisierende Operationen durchzuführen, um die Spannungen in der Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik aufrechtzuerhalten. Bozizé war Berichten zufolge Gründer der Anti-Balaka-Milizgruppe, ehe er am 24. März 2013 aus der Zentralafrikanischen Republik floh. Bozizé hat seine Miliz in einem Kommuniqué aufgefordert, die Gräueltaten gegen das derzeitige Regime und die Islamisten fortzusetzen. Bozizé hat Berichten zufolge Milizionäre finanziell und materiell unterstützt, die auf eine Destabilisierung des derzeitigen Übergangs aus sind und seine Rückkehr an die Macht betreiben. Ein Großteil der Anti-Balaka-Milizionäre gehörte den Streitkräften der Zentralafrikanischen Republik an, die nach dem Staatsstreich in den ländlichen Gebieten verstreut waren und anschließend von Bozizé neu organisiert wurden. Bozizé und seine Unterstützer haben über die Hälfte der Anti-Balaka-Einheiten unter ihrer Kontrolle. Kräfte, die loyal zu Bozizé stehen, waren mit Sturmgewehren, Mörsern und Raketenwerfern ausgerüstet und zunehmend an Vergeltungsschlägen gegen die muslimische Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik beteiligt. Die Lage in der Zentralafrikanischen Republik hat sich nach dem Angriff von Anti-Balaka-Kräften in Bangui vom 5. Dezember 2013, bei dem mehr als 700 Menschen den Tod fanden, rasch verschlechtert.- 2.
- Nourredine ADAM (Aliasnamen: a) Nureldine Adam; b) Nourreldine Adam; c) Nourreddine Adam; d) Mahamat Nouradine Adam); e) Mohamed Adam Brema Abdallah
Funktion: a) General; b) Minister für Sicherheit; c) Generaldirektor des „Außerordentlichen Ausschusses für die Verteidigung der demokratischen Errungenschaften” . Geburtsdatum: a) 1970 b) 1969 c) 1971 d) 1. Januar 1970, e) 1. Januar 1971 Geburtsort: a) Ndele, Zentralafrikanische Republik, b) Algenana, Sudan Staatsangehörigkeit: a) Zentralafrikanische Republik; b) Sudan Reisepass Nr.: a) D00001184 (Reisepass der Zentralafrikanischen Republik); b) Nr. P04838205, ausgestellt am 10. Juni 2018 (ausgestellt in Bahri, Sudan. Gültig bis zum 9. Juni 2023. Reisepass ausgestellt auf den Namen Mohamed Adam Brema Abdallah) Nationale Kennziffer a) 202-2708-8368 (Sudan) Anschrift: a) Birao, Zentralafrikanische Republik; b) Sudan Tag der Benennung durch die VN: 9. Mai 2014 Weitere Angaben: Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Die Aufnahme von Nourredine in die Liste erfolgte am 9. Mai 2014 gemäß Nummer 36 der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: „Nimmt Handlungen vor, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, oder unterstützt diese.” Weitere Angaben Noureddine ist einer der ursprünglichen Anführer der Séléka. Er war nachweislich sowohl General als auch Präsident einer der bewaffneten Rebellengruppen der Séléka, nämlich der Central PJCC, einer Gruppe, die früher unter dem Namen Konvention der Patrioten für Gerechtigkeit und Frieden und der Abkürzung CPJP (Convention des patriotes pour la justice et la paix) bekannt war. Als ehemaliger Anführer der „fundamentalistischen” Splittergruppe der Konvention der Patrioten für Gerechtigkeit und Frieden (CPJP/F) war er der militärische Koordinator der Ex-Séléka während der Offensiven im Rahmen des früheren Aufstands in der Zentralafrikanischen Republik zwischen Anfang Dezember 2012 und März 2013. Ohne die von Noureddine geleistete Hilfe und seine engen Verbindungen zu tschadischen Spezialkräften wäre die Séléka wahrscheinlich nicht in der Lage gewesen, den früheren Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik François Bozizé aus dem Amt zu jagen. Nach der Ernennung von Catherine Samba-Panza zur Übergangspräsidentin am 20. Januar 2014 war er einer der führenden Köpfe hinter dem taktischen Rückzug der Ex-Séléka in Sibut; dabei verfolgte er das Ziel, seinen Plan zur Schaffung einer muslimischen Hochburg im Norden des Landes umzusetzen. Er hat seine Kräfte unmissverständlich aufgefordert, die Anordnungen der Übergangsregierung und der militärischen Führer der Internationalen Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik unter afrikanischer Führung (MISCA) zu missachten. Noureddine leitet aktiv die Ex-Séléka — die früheren Séléka-Kräfte, die Berichten zufolge von Djotodia im September 2013 aufgelöst wurden —, und er leitet Operationen gegen christliche Gemeinschaften; ferner wird das Vorgehen der Ex-Séléka in der Zentralafrikanischen Republik von ihm weiterhin in erheblichem Umfang unterstützt und geleitet. Die Aufnahme von Nourredine in die Liste am 9. Mai 2014 erfolgte zudem gemäß Nummer 37 Buchstabe b der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: „Beteiligt an der Planung, Leitung oder Begehung von Taten, die internationale Menschenrechtsnormen bzw. das humanitäre Völkerrecht verletzen” . Nachdem die Séléka am 24. März 2013 die Kontrolle in Bangui übernommen hatte, wurde Nourredine Adam Minister für Sicherheit, danach wurde er zum Generaldirektor des „Außerordentlichen Ausschusses für die Verteidigung der demokratischen Errungenschaften” (Comité extraordinaire de défense des acquis démocratiques — CEDAD, ein inzwischen abgeschaffter Geheimdienst der Zentralafrikanischen Republik) ernannt. Nourredine Adam nutzte den CEDAD als seine persönliche politische Polizei, die zahlreiche willkürliche Verhaftungen, Folterungen und außergerichtliche Hinrichtungen durchgeführt hat. Außerdem war Noureddine eine der Hauptfiguren hinter der blutigen Operation in Boy Rabe. Boy Rabe, eine Gemeinde in der Zentralafrikanischen Republik, die als Bastion der Anhänger von François Bozizé und seiner ethnischen Gruppe gilt, wurde im August 2013 von Séléka-Kräften gestürmt. Unter dem Vorwand, Waffenverstecke zu suchen, haben die Séléka-Truppen Berichten zufolge eine sehr hohe Zahl von Zivilisten getötet; anschließend kam es zu wilden Plünderungen. Als sich diese Angriffe auf andere Viertel ausdehnten, strömten Tausende Einwohner auf den internationalen Flughafen, der aufgrund der Anwesenheit französischer Truppen als sicherer Ort galt, und besetzten die Startbahn. Die Aufnahme von Nourredine in die Liste am 9. Mai 2014 erfolgte ferner gemäß Nummer 37 Buchstabe d der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: „Leistet Unterstützung für bewaffnete Gruppen oder kriminelle Netze durch illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen.” Anfang 2013 spielte Nourredine Adam eine wichtige Rolle in den Finanzierungsnetzen der Ex-Séléka. Er reiste nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate, um Gelder für den früheren Aufstand zu sammeln. Er war auch als Vermittler für einen tschadischen Diamantenschmugglerring tätig, der zwischen der Zentralafrikanischen Republik und dem Tschad operierte.- 3.
- Levy YAKETE (Aliasnamen: a) Levi Yakite; b) Levy Yakété; c) Levi Yakété).
Geburtsdatum: a) 14. August 1964 b) 1965. Geburtsort: Bangui, Zentralafrikanische Republik. Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik. Anschrift: Nantes, Frankreich. Weitere Angaben: Name des Vaters: Pierre Yakété; Name der Mutter: Joséphine Yamazon. Tag der Benennung durch die VN: 9. Mai 2014. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Die Benennung von Yakete erfolgte am 9. Mai 2014 gemäß Nummer 36 der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: „Nimmt Handlungen vor, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, oder unterstützt diese.” Weitere Angaben
Yakete wurde am 17. Dezember 2013 politischer Koordinator der neu gebildeten Anti-Balaka-Rebellengruppe „Volkswiderstandsbewegung für die Reform der Zentralafrikanischen Republik” . Er war unmittelbar an Entscheidungen einer Rebellengruppe beteiligt, die an Taten beteiligt war, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in der Zentralafrikanischen Republik untergraben haben, insbesondere am und nach dem 5. Dezember 2013. Außerdem waren dieser Gruppe in den Resolutionen 2127, 2134 und 2149 solche Taten ausdrücklich zugeschrieben worden. Yakete wird beschuldigt, die Festnahme von Personen angeordnet zu haben, die mit der Séléka in Verbindung standen, zu Angriffen auf Personen aufgerufen zu haben, die Präsident Bozizé nicht unterstützten, und junge Milizionäre rekrutiert zu haben, um Regimegegner mit Macheten zu attackieren. Nach dem März 2013 gehörte er weiter dem Gefolge von François Bozizé an und trat der Front für die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung in der Zentralafrikanischen Republik (Front pour le Retour à l'Ordre Constitutionnel en CentrAfrique — FROCCA) bei, deren Ziel es war, den abgesetzten Präsidenten mit allen Mitteln wieder an die Macht zu bringen. Im Spätsommer 2013 reiste er nach Kamerun und Benin, wo er versuchte, Menschen für den Kampf gegen die Séléka zu rekrutieren. Im September 2013 versuchte er, die Kontrolle über Operationen wiederzuerlangen, die von Pro-Bozizé-Kämpfern in Städten und Dörfern in der Nähe von Bossangoa durchgeführt wurden. Yakete wird auch verdächtigt, die Verteilung von Macheten unter jungen arbeitslosen Christen zu fördern, um deren Angriffe auf Muslime zu erleichtern.- 4.
- Alfred YEKATOM (Aliasnamen: a) Alfred Yekatom Saragba, b) Alfred Ekatom, c) Alfred Saragba, d) Colonel Rombhot, e) Colonel Rambo, f) Colonel Rambot, g) Colonel Rombot, h) Colonel Romboh)
Funktion: Stabsgefreiter der zentralafrikanischen Streitkräfte (FACA) Geburtsdatum: 23. Juni 1976 Geburtsort: Zentralafrikanische Republik Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik Aufenthalt: a) Weitere Angaben:
Alfred Yekatom, auch bekannt als Oberst Rombhot, ist ein Milizenführer einer Gruppierung der Anti-Balaka-Bewegung, die als „Anti-Balaka aus dem Süden” bekannt ist. Er hatte den Rang eines Stabsgefreiten in den zentralafrikanischen Streitkräften (FACA — Forces Armées Centrafricaines) inne. Yekatom hat sich an Handlungen beteiligt bzw. Handlungen unterstützt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die die Übergangsregelungen und den politischen Übergangsprozess gefährden. Yekatom hat eine große Gruppe bewaffneter Milizangehöriger im Stadtteil PK9 von Bangui und in den Städten Bimbo (Provinz Ombella-Mpoko), Cekia, Pissa und Mbaïki (Hauptstadt der Provinz Lobaye) angeführt und befehligt; sein Hauptquartier hat er in einer Forstkonzession in Batalimo errichtet. Yekatom hat von der wichtigsten Brücke zwischen Bimbo und Bangui bis Mbaïki (Hauptstadt der Provinz Lobaye) und von Pissa bis Batalimo (nahe der Grenze zur Republik Kongo) ein Dutzend Kontrollpunkte, die mit durchschnittlich zehn Milizangehörigen — bewaffnet (unter anderem mit Armee-Sturmgewehren) und in Armeeuniformen — besetzt sind, unmittelbar unter seiner Kontrolle und erhebt dort unzulässig Steuern von Privatfahrzeugen und Motorrädern, Kleinbussen und Lastwagen, die forstwirtschaftliche Ressourcen nach Kamerun und Tschad ausführen, sowie ebenfalls von Booten, die den Fluss Oubangui befahren. Es wurde beobachtet, dass sich Yekatom persönlich an dieser unzulässigen Steuereintreibung beteiligt. Berichten zufolge haben Yekatom und seine Milizen außerdem Zivilpersonen getötet.- 5.
- Habib SOUSSOU (Aliasname: Soussou Abib)
Funktion: a) Koordinator über die Anti-Balaka für die Provinz Lobaye, b) Oberstabsgefreiter der zentralafrikanischen Streitkräfte (FACA) Geburtsdatum: 13. März 1980 Geburtsort: Zentralafrikanische Republik Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik Aufenthalt: Weitere Angaben:
Habib Soussou wurde am 11. April 2014 zum Befehlshaber über die Anti-Balaka für das Gebiet (COMZONE) von Boda ernannt und behauptete, in dieser Funktion für die Sicherheitslage in der Unterpräfektur ( „sous-préfecture” ) verantwortlich zu sein. Am 28. Juni 2014 wurde Habib Soussou vom Hauptkoordinator der Anti-Balaka Patrice Edouard Ngaïssona vom 11. April 2014 an zum Provinzkoordinator für die Stadt Boda und vom 28. Juni 2014 an für die gesamte Provinz Lobaye ernannt. Jede Woche kam es zu gezielten Tötungen, Zusammenstößen und Angriffen durch Anti-Balaka gegenüber humanitären Organisationen und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen in Gebieten, für die Soussou als Befehlshaber oder Koordinator der Anti-Balaka zuständig war. Soussou und die Anti-Balaka-Kräfte in diesen Gebieten haben auch gezielt Zivilpersonen angegriffen und bedroht.- 6.
- Oumar Younous Abdoulay (Aliasnamen: a) Oumar Younous b) Omar Younous c) Oumar Sodiam d) Oumar Younous M'Betibangui)
Funktion: Ehemaliger General der Séléka Geburtsdatum: 2. April 1970 Staatsangehörigkeit: Sudan, Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. D00000898, ausgestellt am 11. April 2013 (gültig bis 10. April 2018). Anschrift: a) Bria, Zentralafrikanische Republik (Tel.: +236 75507560), b) Birao, Zentralafrikanische Republik, c) Tullus, südliches Darfur, Sudan (früherer Aufenthaltsort). Tag der Benennung durch die VN: 20. August 2015 Weitere Angaben: Er ist Diamantenschmuggler und Drei-Sterne-General der Séléka und enger Vertrauter des ehemaligen Übergangspräsidenten der Zentralafrikanischen Republik Michel Djotodia. Personenbeschreibung: Haarfarbe: schwarz, Größe: 180 cm, gehört dem Volk der Fulbe an. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Soll am 11. Oktober 2015 verstorben sein. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5903116. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Oumar Younous wurde am 20. August 2015 nach Nummer 11 und Nummer 12 Buchstabe d der Resolution 2196 (2015) in die Liste als Person aufgenommen, „die Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die die Übergangsregelungen gefährden oder gegen sie verstoßen, die den politischen Übergangsprozess, namentlich den Übergang zu freien und fairen demokratischen Wahlen, gefährden oder behindern oder die Gewalt schüren” und die „durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen in […] der Zentralafrikanischen Republik, einschließlich Diamanten, Gold, wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie aus diesen gewonnener Produkte, bewaffnete Gruppen oder kriminelle Netzwerke” unterstützt. Weitere Angaben: Oumar Younous hat in seiner Funktion als General der ehemaligen Séléka und Diamantenschmuggler durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen, einschließlich Diamanten, in der Zentralafrikanischen Republik eine bewaffnete Gruppe unterstützt. Im Oktober 2008 schloss sich Oumar Younous, ehemals Fahrer für SODIAM, einem im Diamantenhandel tätigen Unternehmen, der Rebellengruppe Mouvement des Libérateurs Centrafricains pour la Justice (MLCJ) an. Im Dezember 2013 stellte sich heraus, dass Oumar Younous ein Drei-Sterne-General der Séléka und enger Vertrauter des Übergangspräsidenten Michel Djotodia ist. Younous ist in den Diamantenhandel von Bria und Sam Ouandja in den Sudan verwickelt. Berichten zufolge war Oumar Younous am Einsammeln von in Bria versteckten Diamantenpaketen beteiligt, die er zwecks Verkaufs in den Sudan verbracht hat.- 7.
- Haroun GAYE (Aliasnamen: a) Haroun Geye, b) Aroun Gaye, c) Aroun Geye)
Funktion: Berichterstatter für die politische Koordinierung des Front Populaire pour la Renaissance de Centrafrique (Volksfront für die Wiedergeburt Zentralafrikas/FPRC) Geburtsdatum: a) 30. Januar 1968, b) 30. Januar 1969 Reisepass-Nr.: Zentralafrikanische Republik Nr. O00065772 (Buchstabe O gefolgt von drei Nullen), gültig bis 30. Dezember 2019 Aufenthalt: a) Weitere Angaben:
Haroun Gaye ist seit Anfang 2014 einer der Anführer einer im Stadtteil PK5 von Bangui operierenden bewaffneten Gruppe. Vertretern der Zivilgesellschaft des Stadtteils PK5 zufolge stacheln Gaye und seine bewaffnete Gruppe den Konflikt in Bangui an, arbeiten gegen die Aussöhnung und verhindern den Verkehr von Personen in den und aus dem dritten Bezirk von Bangui. Am 11. Mai 2015 blockierten Gaye und 300 Demonstranten den Zugang zum Nationalen Übergangsrat, um die Abschlussveranstaltung am letzten Tag des Bangui-Forums zu stören. Gaye hat Berichten zufolge mit Anti-Balaka-Vertretern zusammengearbeitet, um die Störaktion zu koordinieren. Am 26. Juni 2015 haben Gaye und eine kleine Gruppe aus seinem Umfeld die Eröffnung einer Kampagne zur Wählerregistrierung im Stadtteil PK5 von Bangui gestört, woraufhin diese Kampagne abgebrochen werden musste. Am 2. August 2015 hat die MINUSCA gemäß Nummer 32 Buchstabe f Ziffer i der Resolution 2217 (2015) des Sicherheitsrates versucht, Gaye festzunehmen. Gaye, der Berichten zufolge von diesem Vorhaben in Kenntnis gesetzt worden war, hatte sich mit Anhängern umgeben, die mit schweren Waffen ausgerüstet waren. Diese eröffneten das Feuer auf die gemeinsame Task Force der MINUSCA. In einem siebenstündigen Feuergefecht setzten Gayes Anhänger Schusswaffen, Panzerfäuste und Handgranaten gegen die MINUSCA-Truppe ein, wobei ein Mitglied der Friedenssicherungskräfte getötet und acht weitere verletzt wurden. Ende September 2015 war Gaye daran beteiligt, gewaltsame Proteste und Zusammenstöße zu fördern, die offensichtlich auf einen Sturz der Übergangsregierung abzielten. Der Putschversuch wurde vermutlich von Anhängern des ehemaligen Präsidenten Bozizé angeführt, die sich zu diesem Zweck mit Gaye und anderen FPRC-Anführern verbündet hatten. Gaye verfolgte offenbar das Ziel, mit einem Zyklus von Vergeltungsschlägen die bevorstehenden Wahlen zu gefährden. Gaye war für die Koordinierung mit marginalisierten Elementen der Anti-Balaka-Bewegung zuständig. Am 1. Oktober 2015 fand im Stadtteil PK5 ein Treffen zwischen Eugène Barret Ngaïkosset, einem Mitglied einer marginalisierten Anti-Balaka-Gruppe, und Gaye statt; Ziel war die Planung eines gemeinsamen Angriffs auf Bangui für Samstag, den 3. Oktober. Gayes Gruppe hinderte Menschen daran, den Stadtteil PK5 zu verlassen, um die Gemeinschaftsidentität der muslimischen Bevölkerung mit dem Ziel zu stärken, Spannungen zwischen den Volksgruppen zu verschärfen und eine Aussöhnung zu verhindern. Am 26. Oktober 2015 unterbrachen Gaye und seine Gruppe ein Treffen zwischen dem Erzbischof von Bangui und dem Imam der Zentralmoschee von Bangui und bedrohten die Delegation, die aus der Zentralmoschee in den Stadtteil PK5 flüchten musste.- 8.
- Eugène BARRET NGAÏKOSSET (Aliasnamen: a) Eugene Ngaikosset, b) Eugene Ngaikoisset, c) Eugene Ngakosset, d) Eugene Barret Ngaikosse, e) Eugene Ngaikouesset; f) „The Butcher of Paoua” ( „Schlächter von Paoua” ), g) Ngakosset)
Funktion: a) ehemaliger Hauptmann, Präsidentengarde der Zentralafrikanischen Republik, b) ehemaliger Kapitän, Seestreitkräfte der Zentralafrikanischen Republik Geburtsdatum: 8. Oktober 1967 Nationale Kennziffer: Militärische Kennziffer 911-10-77 der Streitkräfte der Zentralafrikanischen Republik (FACA) Anschrift: Bangui, Zentralafrikanische Republik Tag der Benennung durch die VN: 17. Dezember 2015 Weitere Angaben: Hauptmann Eugène Barret Ngaïkosset ist ein ehemaliges Mitglied der Präsidentengarde des ehemaligen Präsidenten François Bozizé und mit der Anti-Balaka-Bewegung verbunden. Er ist am 17. Mai 2015 nach seiner Auslieferung aus Brazzaville aus der Haft geflohen und hat eine eigene Anti-Balaka-Fraktion gegründet, der auch ehemalige Kämpfer der zentralafrikanischen Streitkräfte (FACA) angehören. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/6217455. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Eugène Barret Ngaïkosset wurde am 17. Dezember 2015 nach Nummer 11 und Nummer 12 Buchstaben b und f der Resolution 2196 (2015) in die Liste als Person aufgenommen, „die Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben” , „an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Zentralafrikanischen Republik beteiligt [ist], die gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völkerrecht verstoßen oder die Menschenrechtsmissbräuche oder -verletzungen darstellen, namentlich sexuelle Gewalttaten, gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, ethnisch oder religiös motivierte Angriffe, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser sowie Entführungen und Vertreibungen” und „an der Planung, Steuerung, Förderung oder Durchführung von Angriffen auf Missionen der Vereinten Nationen oder internationale Sicherheitspräsenzen, namentlich die MINUSCA, die Missionen der Europäischen Union und die sie unterstützenden französischen Einsätze, beteiligt [ist]” . Weitere Angaben: Ngaïkosset ist einer der Hauptverantwortlichen für die Ende September 2015 in Bangui ausgebrochene Gewalt. Ngaïkosset und andere „Anti-Balaka” -Anhänger arbeiteten mit Randgruppen der Ex-Séléka zusammen in dem Bestreben, die Übergangsregierung der Zentralafrikanischen Republik zu destabilisieren. In der Nacht vom 27. zum 28. September 2015 unternahm Ngaïkosset zusammen mit anderen den erfolglosen Versuch, das Gendarmerielager „Izamo” zu stürmen, um Waffen und Munition zu stehlen. Am 28. September umzingelte die Gruppe die Büros des staatlichen zentralafrikanischen Rundfunks. Am 1. Oktober 2015 fand in dem Viertel PK5 ein Treffen zwischen Ngaïkosset und Haroun Gaye, einem der Anführer der Front Populaire pour la Renaissance de Centrafrique (FPRC), statt mit dem Ziel, einen gemeinsamen Angriff auf Bangui am Samstag, den 3. Oktober zu planen. Am 8. Oktober 2015 kündigte der Justizminister der Zentralafrikanischen Republik an, Ermittlungen gegen Ngaïkosset und andere Einzelpersonen aufgrund ihrer Mitwirkung an den Gewalthandlungen in Bangui von September 2015 einleiten zu wollen. Ngaïkosset und andere wurden namentlich beschuldigt, an „eklatanten Verhaltensweisen, die einen Verstoß gegen die innere Sicherheit des Staates, eine Verschwörung sowie eine Aufstachelung zum Bürgerkrieg, zu zivilem Ungehorsam und Hass sowie zur Mittäterschaft darstellen” , beteiligt gewesen zu sein. Die Justizbehörden der Zentralafrikanischen Republik wurden angewiesen, Ermittlungen einzuleiten, um die Täter und Mittäter aufzuspüren und zu verhaften. Es wird vermutet, dass Ngaïkosset am 11. Oktober 2015 der unter seinem Kommando stehenden Anti-Balaka-Miliz den Befehl erteilt hat, Entführungen insbesondere von französischen Staatsbürgern, aber auch von Politikern der Zentralafrikanischen Republik und von VN-Vertretern, vorzunehmen, um so den Rücktritt der Übergangspräsidentin Catherine Samba-Panza zu erzwingen.- 9.
- Joseph KONY (Aliasnamen: a) Kony, b) Joseph Rao Kony, c) Josef Kony, d) Le Messie sanglant)
Funktion: Befehlshaber der Lord's Resistance Army (Widerstandsarmee des Herrn) Geburtsdatum: a) 1959, b) 1960, c) 1961, d) 1963, e) 18. Sept. 1964, f) 1965, g) (Aug. 1961), h) (Jul. 1961), i) 1. Jan. 1961, j) (Apr. 1963) Geburtsort: a) Palaro, Gemeinde Palaro, Bezirk Omoro, Distrikt Gulu, Uganda, b) Odek, Omoro, Gulu, Uganda, c) Atyak, Uganda Staatsangehörigkeit: Ugandischer Reisepass Anschrift: a) Vakaga, Zentralafrikanische Republik, b) Haute-Kotto, Zentralafrikanische Republik, c) Basse-Kotto, Zentralafrikanische Republik, d) Haut-Mbomou, Zentralafrikanische Republik, e) Mbomou, Zentralafrikanische Republik, f) Haut-Uolo, Demokratische Republik Kongo, g) Bas-Uolo, Demokratische Republik Kongo, h) (gemeldete Anschrift: Kafia Kingi (ein Gebiet an der Grenze zwischen Sudan und Südsudan, dessen endgültiger Status noch nicht festgelegt ist). Seit Januar 2015 wurden Berichten zufolge 500 Mitglieder der Lord's Resistance Army aus Sudan ausgewiesen. Tag der Benennung durch die VN: 7. März 2016 Weitere Angaben: Kony ist Gründer und Anführer der Lord's Resistance Army (LRA) (CFe.002). Unter seiner Führung beteiligte sich die LRA an der Entführung, Ermordung und Verstümmelung Tausender Zivilisten in ganz Zentralafrika. Die LRA ist verantwortlich für Entführungen, Vertreibungen, sexuelle Gewalttaten und Morde, denen Hunderte von Menschen in der Zentralafrikanischen Republik zum Opfer fielen, und sie hat ziviles Eigentum geplündert und zerstört. Name des Vaters: Luizi Obol. Name der Mutter: Nora Obol. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5932340 Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Joseph Kony wurde am 7. März 2016 nach Nummer 12 und Nummer 13 Buchstaben b, c und d der Resolution 2262 (2016) in die Liste aufgenommen als eine Person, „die Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben” , „an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Zentralafrikanischen Republik beteiligt [ist], die gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völkerrecht verstoßen oder die Menschenrechtsübergriffe oder -verletzungen darstellen, namentlich sexuelle Gewalttaten, gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, ethnisch oder religiös motivierte Angriffe, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser sowie Entführungen und Vertreibungen” , ‚unter Verstoß gegen das anwendbare Völkerrecht in dem bewaffneten Konflikt in der Zentralafrikanischen Republik Kinder [einzieht] oder [einsetzt] und „durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen in oder aus der Zentralafrikanischen Republik, einschließlich Diamanten, Gold [und aus wildlebenden] Tier- und Pflanzenarten […] gewonnener Produkte, bewaffnete Gruppen oder kriminelle Netzwerke [unterstützt]” . Weitere Angaben: Kony hat die Lord's Resistance Army (LRA) gegründet und wird als ihr Gründer, religiöser Führer, Vorsitzender und Oberbefehlshaber beschrieben. Nach ihrer Gründung in Norduganda in den 1980er-Jahren beteiligte sich die LRA an der Entführung, Ermordung und Verstümmelung Tausender Zivilisten in ganz Zentralafrika. Unter wachsendem militärischem Druck hat Kony der LRA 2005 und 2006 den Rückzug aus Uganda befohlen. Seitdem ist die LRA in der Demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik, Südsudan und Berichten zufolge in Sudan aktiv. Als Anführer der LRA entwickelt Kony die Strategie der LRA und sorgt für ihre Durchführung, was unter anderem den Dauerbefehl einschließt, die Zivilbevölkerung anzugreifen und brutal gegen sie vorzugehen. Seit Dezember 2013 begeht die LRA unter der Führung von Joseph Kony Entführungen, Vertreibungen, sexuelle Gewalttaten und Morde, denen Hunderte von Menschen in der Zentralafrikanischen Republik zum Opfer fielen, und plündert und zerstört ziviles Eigentum. Die LRA konzentriert sich nun im Osten der Zentralafrikanischen Republik und Berichten zufolge in Kafia Kingi, einem Gebiet an der Grenze zwischen Sudan und Südsudan, dessen endgültiger Status noch nicht festgelegt ist, das aber unter der militärischen Kontrolle von Sudan steht, und plündert dort Dörfer, um sich mit Lebensmitteln und Vorräten zu versorgen. Die Kämpfer legen Hinterhalte, um Sicherheitskräfte anzugreifen, und stehlen ihre Ausrüstung, wenn sie auf die Angriffe der LRA reagieren; Kämpfer der LRA überfallen und plündern auch Dörfer, in denen keine Streitkräfte stationiert sind. Die LRA unternimmt auch zunehmend Angriffe auf Diamanten- und Goldminen. Gegen Kony liegt ein vom Internationalen Strafgerichtshof ausgestellter Haftbefehl vor. Der IStGH beschuldigt ihn des zwölffachen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, unter anderem des Mordes, der Versklavung, der sexuellen Versklavung, der Vergewaltigung sowie unmenschlicher Handlungen, die in schwerer Verletzung der körperlichen und der geistigen Gesundheit bestehen, und wirft ihm Kriegsverbrechen in 21 Fällen vor, die unter anderem Mord, grausame Behandlung von Zivilpersonen, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Plünderung, Vergewaltigung und Zwangsrekrutierung von Kindern unter 15 Jahren durch Entführung umfassen. Kony hat den Rebellen den Dauerbefehl erteilt, Diamanten und Gold von handwerklich Bergbautreibenden im Osten der Zentralafrikanischen Republik zu rauben. Berichten zufolge werden einige der Minerale von Konys Gruppe nach Sudan transportiert oder für den Handel mit lokalen Zivilpersonen und Mitgliedern der früheren Séléka genutzt. Kony hat seinen Kämpfer ebenfalls die Anweisung erteilt, Elefanten im Nationalpark Garamba in der Demokratischen Republik Kongo zu wildern; Berichten zufolge werden von dort aus Elefantenstoßzähne durch den Osten der Zentralafrikanischen Republik nach Sudan transportiert, wo sie offenbar von hochrangigen LRA-Mitgliedern verkauft und für den Handel mit sudanesischen Händlern und örtlichen Beamten genutzt werden. Der Elfenbeinhandel ist für Konys Gruppe eine bedeutende Einnahmequelle. Seit Januar 2015 wurden Berichten zufolge 500 Mitglieder der Lord's Resistance Army aus Sudan ausgewiesen.- 10.
- Ali KONY (Alias: a) Ali Lalobo, b) Ali Mohammad Labolo, c) Ali Mohammed, d) Ali Mohammed Lalobo, e) Ali Mohammed Kony, f) Ali Mohammed Labola, g) Ali Mohammed Salongo, h) Ali Bashir Lalobo, i) Ali Lalobo Bashir, j) Otim Kapere, k) „Bashir” , l) „Caesar” , m) „One-P” , n) „1-P”
Funktion: Stellvertretender Befehlshaber der Lord' s Resistance Army (Widerstandsarmee des Herrn) Geburtsdatum: a) 1994, b) 1993, c) 1995, d) 1992 Anschrift: Kafia Kingi (ein Gebiet an der Grenze zwischen Sudan und Südsudan, dessen endgültiger Status noch nicht festgelegt ist). Tag der Benennung durch die VN: 23. August 2016 Weitere Angaben: Ali Kony ist einer der stellvertretenden Befehlshaber der Lord's Resistance Army (LRA) (Widerstandsarmee des Herrn), einer benannten Einrichtung, und Sohn des Befehlshabers der LRA Joseph Kony, einer benannten Person. Ali wurde 2010 in die Führungshierarchie der LRA aufgenommen. Er gehört einer Gruppe ranghoher LRA-Offiziere im unmittelbaren Umfeld von Joseph Kony an. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5971056 Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ali Kony wurde am 23. August 2016 nach Nummer 12 und Nummer 13 Buchstaben d und g der Resolution 2262 (2016) in die Liste aufgenommen als eine Person, die „Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben” , „durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen in oder aus der Zentralafrikanischen Republik, einschließlich Diamanten, Gold, wild lebender Tiere und Pflanzen sowie aus diesen gewonnener Produkte, bewaffnete Gruppen oder kriminelle Netzwerke [unterstützt]” , „eine Einrichtung [anführt], die der Ausschuss gemäß Ziffer 36 oder 37 der Resolution 2134 (2014) oder gemäß der Resolution 2262 (2016) benannt hat, oder […] eine von dem Ausschuss gemäß Ziffer 36 oder 37 der Resolution 2134 (2014) oder gemäß der Resolution 2262 (2016) benannte Person oder Einrichtung oder eine Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer benannten Person oder Einrichtung steht, unterstützt [hat] oder für sie, in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung gehandelt [hat]” . Ali Kony gilt als ein potenzieller Nachfolger Joseph Konys als Anführer der LRA. Ali wird mehr und mehr in die operative Planung der LRA einbezogen und gilt als eine Person, die Kontakt zu Joseph Kony herstellen kann. Ali ist außerdem ein Offizier des LRA-Nachrichtendienstes; ihm sind bis zu zehn Untergebene unterstellt. Sowohl Ali als auch sein Bruder Salim Kony sind für die Durchsetzung der Disziplin in der LRA zuständig. Beide Brüder gelten als Mitglieder des inneren Führungszirkels um Joseph Kony und sind dafür verantwortlich, dass Konys Befehle ausgeführt werden. Beide Brüder haben in Ausübung ihrer Disziplinargewalt die Bestrafung oder Ermordung von LRA-Mitgliedern angeordnet, die gegen LRA-Regeln verstoßen hatten. Aufgrund von Befehlen von Joseph Kony sind Salim und Ali im illegalen Handel mit Elfenbein tätig, das aus dem Garamba–Nationalpark im Norden der Demokratischen Republik Kongo durch die Zentralafrikanische Republik in die umstrittene Region Kafia Kingi verbracht wird und zum Verkauf oder für den Handel mit ortsansässigen Händlern bestimmt ist. Ali Kony ist dafür zuständig, die Elfenbeinpreise auszuhandeln und die Elfenbeingeschäfte mit den Händlern durchzuführen. Ali trifft ein oder zwei Mal im Monat mit Händlern zusammen, um die Preise für das im Besitz der LRA befindliche Elfenbein in US-Dollar oder sudanesischen Pfund auszuhandeln oder es gegen Waffen, Munition und Nahrungsmittel zu tauschen. Joseph Kony hat Ali befohlen, die größten Stoßzähne für den Erwerb von Antipersonenminen zu verwenden, die rund um Konys Lager eingesetzt werden sollen. Im Juli 2014 beaufsichtigte Ali Kony den Transport von 52 Stück Elfenbein, die an Joseph Kony zu liefern waren, sowie deren Verkauf. Im April 2015 verließ Salim Kafia Kingi, um eine Ladung Stoßzähne in Empfang zu nehmen. Im Mai war Salim am Transport von 20 Stück Elfenbein aus der Demokratischen Republik Kongo nach Kafia Kingi beteiligt. Etwa zu derselben Zeit traf Ali mit Händlern zusammen, um Waren zu erwerben und ein weiteres Zusammentreffen zu planen, um weitere Transaktionen durchzuführen und im Namen der LRA die Verkaufsbedingungen für das Elfenbein auszuhandeln, bei dem es sich mutmaßlich um das Elfenbein handelt, dessen Transport von Salim begleitet wurde.- 11.
- Salim KONY (Aliasnamen: a) Salim Saleh Kony b) Salim Saleh c) Salim Ogaro d) Okolu Salim e) Salim Saleh Obol Ogaro f) Simon Salim Obol)
Funktion: Stellvertretender Befehlshaber der Lord' s Resistance Army (Widerstandsarmee des Herrn) Geburtsdatum: a) 1992, b) 1991, c) 1993 Anschrift: a) Kafia Kingi (ein Gebiet an der Grenze zwischen Sudan und Südsudan, dessen endgültiger Status noch nicht festgelegt ist), b) Zentralafrikanische Republik. Tag der Benennung durch die VN: 23. August 2016 Weitere Angaben: Salim Kony ist einer der stellvertretenden Befehlshaber der Lord's Resistance Army (LRA) (Widerstandsarmee des Herrn), einer benannten Einrichtung, und Sohn des Befehlshabers der LRA Joseph Kony, einer benannten Person. Salim wurde 2010 in die Führungshierarchie der LRA aufgenommen. Er gehört einer Gruppe ranghoher LRA-Offiziere im unmittelbaren Umfeld von Joseph Kony an. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5971058 Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Salim Kony wurde am 23. August 2016 nach Nummer 12 und Nummer 13 Buchstaben d und g der Resolution 2262 (2016) in die Liste aufgenommen als eine Person, die „Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben” , „durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen in oder aus der Zentralafrikanischen Republik, einschließlich Diamanten, Gold, wild lebender Tiere und Pflanzen sowie aus diesen gewonnener Produkte, bewaffnete Gruppen oder kriminelle Netzwerke [unterstützt]” , „eine Einrichtung [anführt], die der Ausschuss gemäß Ziffer 36 oder 37 der Resolution 2134 (2014) oder gemäß der Resolution 2262 (2016) benannt hat, oder […] eine von dem Ausschuss gemäß Ziffer 36 oder 37 der Resolution 2134 (2014) oder gemäß der Resolution 2262 (2016) benannte Person oder Einrichtung oder eine Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer benannten Person oder Einrichtung steht, unterstützt [hat] oder für sie, in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung gehandelt [hat]” . Salim Kony ist der Oberbefehlshaber der „field headquarters” (Feldhauptquartiere) der LRA und hat seit seiner Jugend gemeinsam mit Joseph Kony Angriffe und Verteidigungsmaßnahmen der LRA geplant. Zuvor führte Salim die Gruppe an, die für die Sicherheit von Joseph Kony sorgt. Kürzlich hat Joseph Kony Salim die Verwaltung der Finanz- und Logistiknetze der LRA übertragen. Salim und sein Bruder Ali Kony sind gemeinsam für die Durchsetzung von Disziplin in der LRA zuständig. Beide Brüder gelten als Mitglieder des inneren Führungszirkels um Joseph Kony und sind dafür verantwortlich, dass dessen Befehle ausgeführt werden. Beide Brüder haben in Ausübung ihrer Disziplinargewalt die Bestrafung oder Ermordung von LRA-Mitgliedern angeordnet, die gegen LRA-Regeln verstoßen hatten. Salim soll angeblich LRA-Mitglieder getötet habe, die desertieren wollten, und hat Joseph Kony über Aktivitäten von LRA-Gruppen- und -Mitgliedern unterrichtet. Aufgrund von Befehlen von Joseph Kony sind Salim und Ali im illegalen Handel mit Elfenbein tätig, das aus dem Garamba National Park im Norden der Demokratischen Republik Kongo (DRK) durch die Zentralafrikanische Republik (ZAR) in die umstrittene Region Kafia Kingi verbracht wird und zum Verkauf oder für den Handel mit ortsansässigen Händlern bestimmt ist. Salim kommt oft mit etwa einem Dutzend Kämpfern an die Grenze zur ZAR, um andere LRA-Gruppen zu treffen und zu eskortieren, die Elfenbein von Garamba aus nach Norden befördern. Im April 2015 verließ Salim Kafia Kingi, um eine Ladung Stoßzähne in Empfang zu nehmen. Im Mai war Salim am Transport von 20 Stück Elfenbein aus der Demokratischen Republik Kongo nach Kafia Kingi beteiligt. Zuvor war Salim im Juni 2014 mit einer Gruppe von LRA-Kämpfern in die DRK vorgestoßen, um in Garamba Elefanten zu wildern. Joseph Kony hatte Salim zudem beauftragt, zwei LRA-Befehlshaber nach Garamba zu eskortieren, um Jahre zuvor angelegte Elfenbeinverstecke freizulegen. Im Juli 2014 traf Salim eine zweite LRA-Gruppe, um die insgesamt 52 Stücke Elfenbein nach Kafia Kingi zu transportieren. Salim war Joseph Kony gegenüber für die Elfenbein-Buchführung verantwortlich und für die Weitergabe von Informationen über Elfenbein-Transaktionen an LRA-Gruppen zuständig.- 12.
- Abdoulaye HISSENE (Aliasnamen: a) Abdoulaye Issène, b) Abdoulaye Hissein, c) Hissene Abdoulaye, d) Abdoulaye Issène Ramadane, e) Abdoulaye Issene Ramadan, f) Issene Abdoulaye)
Titel: Präsident des Conseil National de Défense et de Sécurité (CNDS) und militärischer Anführer des Front Populaire pour la Renaissance de la Centrafrique Funktion: „General” Geburtsdatum: a) 1967, b) 1. Januar 1967 Geburtsort: a) Ndele, Bamingui-Bangoran, Zentralafrikanische Republik b) Haraze Mangueigne, Tschad Staatsangehörigkeit: a) Zentralafrikanische Republik, b) Tschad Reisepass-Nr.: a) Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. D00000897, ausgestellt am 5. April 2013 (gültig bis 4. April 2018) b) Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. D00004262, ausgestellt am 11. März 2014 (gültig bis 10. März 2019) Nationale Identifikationsnummer: Personalausweis des Tschad Nr. 103-00653129-22, ausgestellt am 21. April 2009 (gültig bis 21. April 2019) Aufenthalt: a) Weitere Angaben:
Abdoulaye Hissène und andere Mitglieder der Ex-Séléka kollaborierten mit Unruhestiftern der Anti-Balaka, die mit dem ehemaligen Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik François Bozizé sowie mit Maxime Mokom verbündet waren, um im September 2015 im Rahmen eines gescheiterten Putschversuchs zum Sturz der Regierung gewaltsame Proteste und Zusammenstöße zu schüren, während die damalige Übergangspräsidentin Catherine Samba-Panza an der VN-Generalversammlung 2015 teilnahm. Mokom, Hissène und andere wurden von der Regierung der Zentralafrikanischen Republik wegen verschiedener Straftaten, einschließlich Mord, Brandstiftung, Folter und Plünderei, im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putsch angeklagt. Hissène wurde nach 2015 einer der wichtigsten Anführer der bewaffneten über 100 Mann starken Milizen im „PK5” -Viertel von Bangui. In dieser Funktion beschnitt er die Bewegungsfreiheit und verhinderte die Rückkehr der Staatsmacht in das Gebiet, unter anderem durch illegale Besteuerung von Transporttätigkeiten und gewerblichen Tätigkeiten. In der zweiten Hälfte des Jahres 2015 fungierte Hissène als der Vertreter der „Nairobisten” der Ex-Séléka in Bangui, die in Zusammenarbeit mit den Anti-Balaka-Kämpfern unter Mokom agierten. Bewaffnete Männer unter dem Befehl von Haroun Gaye und Hissène waren an den Gewalttaten beteiligt, die zwischen dem 26. September und dem 3. Oktober 2015 in Bangui verübt wurden. Mitglieder von Hissènes Gruppe stehen im Verdacht, am 13. Dezember 2015 — dem Tag des Verfassungsreferendums — an dem Angriff auf das Fahrzeug eines der Anführer der Ex-Séléka, Mohamed Moussa Dhaffane, beteiligt gewesen zu sein. Hissène wird vorgeworfen, die Verantwortung für die Gewalttätigkeiten im KM5-Distrikt von Bangui zu tragen, bei denen fünf Menschen starben, zwanzig verletzt wurden und die Bewohner daran gehindert wurden, ihre Stimme in dem Verfassungsreferendum abzugeben. Hissène gefährdete die Durchführung der Wahlen, indem er einen Zyklus von Vergeltungsschlägen zwischen verschiedenen Gruppen anzettelte. Hissène wurde am 15. März 2016 von der Polizei am Flughafen M'poko von Bangui festgenommen und der Abteilung für Untersuchungen und Ermittlung der nationalen Gendarmerie überstellt. Seine Miliz befreite ihn später unter Anwendung von Gewalt und stahl eine Waffe, die zuvor von der MINUSCA im Rahmen eines vom Ausschuss gebilligten Ausnahmeersuchens übergeben worden war. Nach der Festnahme von muslimischen Händlern durch die internen Sicherheitskräfte in „PK 12” entführten die Milizen von Gaye und Hissène am 19. Juni 2016 fünf zentralafrikanische Polizisten in Bangui. MINUSCA versuchte am 20. Juni, die Polizisten zu befreien. Bewaffnete Männer unter dem Befehl von Hissène und Gaye lieferten sich ein Feuergefecht mit den Friedenssicherungstruppen, die versuchten die Geiseln zu befreien. Dabei wurden mindestens sechs Menschen getötet und ein Mitglied der Friedenssicherungskräfte wurde verletzt. Hissène führte am 12. August 2016 einen Konvoi aus sechs Fahrzeugen mit schwerbewaffneten Personen an. Der aus Bangui fliehende Konvoi wurde von der MINUSCA südlich von Sibut gestellt. Auf dem Weg nach Norden kam es an einigen Kontrollstellen zu Feuerwechseln zwischen dem Konvoi und internen Sicherheitskräften. Der Konvoi wurde schließlich durch die MINUSCA 40 km südlich von Sibut gestoppt. Nach einer Reihe von Schusswechseln nahm die MINUSCA elf Männer fest, Hissène und mehrere andere konnten allerdings entkommen. Die festgenommenen Personen erklärten gegenüber der MINUSCA, dass Hissène der Anführer des Konvois sei, dessen Ziel es gewesen sei, Bria zu erreichen und an der von Nourredine Adam organisierten Versammlung von Ex-Séléka-Gruppen teilzunehmen. Im August und September 2016 reiste die Sachverständigengruppe zweimal nach Sibut, um die am 13. August von der MINUSCA beschlagnahmten Gegenstände aus dem Konvoi von Hissène, Gaye und Hamit Tidjani zu untersuchen. Die Sachverständigengruppe untersuchte außerdem die am 16. August im Haus von Hissène beschlagnahmte Munition. In den sechs Fahrzeugen und bei den festgenommenen Personen wurde letale und nichtletale militärische Ausrüstung gefunden. Die zentrale Gendarmerie durchsuchte am 16. August 2016 das Haus von Hissène in Bangui. Es wurden über 700 Waffen gefunden. Am 4. September 2016 eröffnete eine aus Kaga-Bandoro auf sechs Motorrädern kommende Gruppe von Ex-Séléka-Kämpfern in der Nähe von Dékoa das Feuer auf die MINUSCA — mit dem Ziel Hissène und seine Verbündeten abzuholen. Bei diesem Vorfall wurde ein Ex-Séléka-Kämpfer getötet und zwei Mitglieder der Friedenssicherungskräfte sowie ein Zivilist wurden verletzt.- 13.
- Martin KOUMTAMADJI (Aliasnamen: a) Abdoulaye Miskine, b) Abdoullaye Miskine, c) Martin Nadingar Koumtamadji, d) Martin Nkoumtamadji, e) Martin Koumta Madji, f) Omar Mahamat)
Funktion: Präsident und Oberbefehlshaber der Front Démocratique du Peuple Centrafricain (FDPC) Geburtsdatum: a) 5. Oktober 1965, b) 3. März 1965 Geburtsort: a) Ndïnaba, Tschad, b) Kobo, Zentralafrikanische Republik, c) Kabo, Zentralafrikanische Republik Staatsangehörigkeit: a) Tschad, b) Zentralafrikanische Republik, c) Kongo Reisepass-Nr.: a) Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. 06FBO2262, ausgestellt am 22. Februar 2007 (abgelaufen am 21. Februar 2012), b) Dienstpass des Kongo Nr. SA0020249, ausgestellt am 22. Januar 2019 (gültig bis zum 21. Januar 2022) Aufenthalt: a) - 14.
- Bi Sidi SOULEMAN (Aliasnamen: a) Sidiki, b) „General” Sidiki, c) Sidiki Abbas, d) Souleymane Bi Sidi, e) Bi Sidi Soulemane)
Funktion: Präsident und selbst ernannter „General” der Milizgruppe „Retour, Réclamation et Réhabilitation” (3R) Geburtsdatum: 20. Juli 1962 Geburtsort: Bocaranga, Zentralafrikanische Republik Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik Reisepass-Nr.: Laissez-Passer Nr. 235/MISPAT/DIRCAB/DGPC/DGAEI/SI/SP, ausgestellt am 15. März 2019 (ausgestellt vom Innenminister der Zentralafrikanischen Republik) Aufenthalt: - 15.
- Ali DARASSA (Aliasnamen: a) Ali Darassa Mahamat b) Ali Mahamat Darassa c) Ali Daras d) Ali Darrassa e) Général Ali Darassa)
Funktion: Gründer und Leiter der Milizgruppe Unité pour la Paix en Centrafrique (UPC) Geburtsdatum: 22. September 1978 Geburtsort: Weitere Angaben:
Ali Darassa leitet weiterhin die von ihm in der Zentralafrikanischen Republik (CAR) gegründete Milizgruppe Unité pour la Paix en Centrafrique (UPC), die seit ihrer Gründung im Jahr 2014 Zivilpersonen getötet, gefoltert, vergewaltigt und vertrieben hat, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen und sich am illegalen Waffenhandel, illegalen Steueraktivitäten und der Kriegsführung gegen die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik sowie gegen andere Milizen beteiligt hat. Im Dezember 2020 spielte er eine führende Rolle bei der Bildung der Coalition des patriotes pour le changement (CPC), die zu den Waffen griff, um sich den Wahlen zu widersetzen, und die versuchte, in die Hauptstadt Bangui vorzurücken, was einen Verstoß gegen die Verpflichtungen darstellte, die die UPC im Rahmen des am 6. Februar 2019 unterzeichneten Accord politique pour la paix et la reconciliation (APPR) eingegangen ist. Die von Ali Darassas befehligten Kämpfer haben Handlungen begangen, die schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Am 10. November 2014 griffen UPC-Kämpfer die Ortschaften von Bolo in der Präfektur Ouaka an und töteten zehn Zivilpersonen, darunter drei ältere Frauen, die bei lebendigem Leibe in ihren Häusern verbrannt wurden. Am 12. Dezember 2017 beschossen UPC- und FPRC-Kämpfer ein Krankenhaus, wodurch 17 Zivilpersonen, darunter vier Kinder, ums Leben kamen. Am 15. November 2018 griffen UPC-Kämpfer ein Lager für Binnenvertriebene in Alindao an und brachten 70 bis 100 Zivilpersonen um. Unter der Führung von Darassa widersetzte sich die UPC weiterhin der Wiederherstellung der staatlichen Autorität. Im Jahr 2016 gefährdeten Kämpfer der UPC mehrfach den Wahlprozess. Am 29. März 2016 gaben UPC-Kämpfer Schüsse über einem Wahlamt ab und verletzten mehrere Binnenvertriebene. Seit Dezember 2020 beteiligt sich Ali Darassa als einer der Anführer der CPC-Koalition an Verstößen gegen das APPR-Abkommen sowie an Versuchen, die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen zu verhindern und die Zentralafrikanische Republik insgesamt zu destabilisieren. Aufgrund der Drohungen von UPC-Kämpfern unter dem Kommando von Ali Darassa konnten am 27. Dezember 2020 keine Wahlprozesse in Gebieten unter der Kontrolle der UPC stattfinden, beispielsweise in mehreren Gebieten der Präfekturen Ouaka und Haut-Mbomou. Im Januar 2021 versuchte die UPC, mit Waffengewalt in die Hauptstadt Bangui vorzurücken.- B.
- Einrichtungen
- 1.
- BUREAU D'ACHAT DE DIAMANT EN CENTRAFRIQUE/KARDIAM (Aliasnamen: a) BADICA/KRDIAM b) KARDIAM)
Anschrift: a) - 2.
- LORD'S RESISTANCE ARMY (Aliasnamen: a) LRA, b) Lord's Resistance Movement (LRM), c) Lord's Resistance Movement/Army (LRM/A)
Anschrift: a) Vakaga, Zentralafrikanische Republik, b) Haute-Kotto, Zentralafrikanische Republik, c) Basse-Kotto, Zentralafrikanische Republik, d) Haut-Mbomou, Zentralafrikanische Republik, e) Mbomou, Zentralafrikanische Republik, f) Haut-Uolo, Demokratische Republik Kongo, g) Bas-Uolo, Demokratische Republik Kongo, h) (gemeldete Anschrift: Kafia Kingi (ein Gebiet an der Grenze zwischen Sudan und Südsudan, dessen endgültiger Status noch nicht festgelegt ist). Seit Januar 2015 wurden Berichten zufolge 500 Mitglieder der Lord's Resistance Army aus Sudan ausgewiesen. Tag der Benennung durch die VN: 7. März 2016. Weitere Angaben: In den 1980er-Jahren in Norduganda gegründet. Beteiligt an der Entführung, Ermordung und Verstümmelung Tausender Zivilisten in Zentralafrika, darunter Hunderte in der Zentralafrikanischen Republik. Der Anführer ist Joseph Kony. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/une/5932344 Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Die Lord's Resistance Army wurde am 7. März 2016 nach Nummer 12 und Nummer 13 Buchstaben b, c und d der Resolution 2262 (2016) in die Liste als Einrichtung aufgenommen, „die Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben” , „an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Zentralafrikanischen Republik beteiligt [ist], die gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völkerrecht verstoßen oder die Menschenrechtsmissbräuche oder -verletzungen darstellen, namentlich sexuelle Gewalttaten, gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, ethnisch oder religiös motivierte Angriffe, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser sowie Entführungen und Vertreibungen” , ‚unter Verstoß gegen das anwendbare Völkerrecht in dem bewaffneten Konflikt in der Zentralafrikanischen Republik Kinder [einzieht] oder [einsetzt] und „durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen in oder aus der Zentralafrikanischen Republik, einschließlich Diamanten, Gold [und aus wildlebenden] Tier- und Pflanzenarten […] gewonnener Produkte, bewaffnete Gruppen oder kriminelle Netzwerke [unterstützt]” . Weitere Angaben: Nach ihrer Gründung in Norduganda in den 1980er-Jahren beteiligte sich die LRA an der Entführung, Ermordung und Verstümmelung Tausender Zivilisten in ganz Zentralafrika. Unter zunehmendem militärischem Druck ordnete der Anführer der LRA Joseph Kony 2005 und 2006 den Rückzug der LRA aus Uganda an. Seitdem ist die LRA in der Demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik, Südsudan und Berichten zufolge in Sudan aktiv. Seit Dezember 2013 begeht die LRA Entführungen, Vertreibungen, sexuelle Gewalttaten und Morde, denen Hunderte von Menschen in der Zentralafrikanischen Republik zum Opfer gefallen sind, und plündert und zerstört ziviles Eigentum. Die LRA konzentriert sich nun im Osten der Zentralafrikanischen Republik und Berichten zufolge in Kafia Kingi, einem Gebiet an der Grenze zwischen Sudan und Südsudan, dessen endgültiger Status noch nicht festgelegt ist, das aber unter der militärischen Kontrolle von Sudan steht, und plündert dort Dörfer, um sich mit Lebensmitteln und Vorräten zu versorgen. Die Kämpfer legen Hinterhalte, um Sicherheitskräfte anzugreifen, und stehlen ihre Ausrüstung, wenn sie auf die Angriffe der LRA reagieren; Kämpfer der LRA überfallen und plündern auch Dörfer, in denen keine Streitkräfte stationiert sind. Die LRA unternimmt auch zunehmend Angriffe auf Diamanten- und Goldminen. LRA-Zellen werden oft von Gefangenen begleitet, die zur Arbeit als Träger, Köche und Sexsklaven gezwungen werden. Die LRA begeht geschlechtsspezifische Gewalttaten, einschließlich Vergewaltigungen von Frauen und jungen Mädchen. Im Dezember 2013 entführte die LRA Dutzende Menschen in Haute-Kotto. Die LRA war Berichten zufolge an der Entführung von Hunderten von Zivilisten in der Zentralafrikanischen Republik seit Anfang 2014 beteiligt. Kämpfer der LRA griffen Anfang 2014 mehrfach Obo in der Präfektur Haute-Mbomou im Osten der Zentralafrikanischen Republik an. Die LRA griff zwischen Mai und Juli 2014 Obo und andere Orte im Südosten der Zentralafrikanischen Republik an; unter anderem führte sie Anfang Juni scheinbar koordinierte Angriffe und Entführungen in der Präfektur Mbomou durch. Mindestens seit 2014 ist die LRA an der Elefantenwilderei und am Elfenbeinschmuggel beteiligt, um Einnahmen zu erwirtschaften. Berichten zufolge schmuggelt die LRA Elfenbein aus dem Garamba-Nationalpark im Norden der Demokratischen Republik Kongo nach Darfur, um es gegen Waffen und Vorräte einzutauschen. Die LRA transportiert Berichten zufolge die Stoßzähne von gewilderten Elefanten durch die Zentralafrikanische Republik nach Darfur im Sudan, um sie dort zu verkaufen. Zudem hat Kony Berichten zufolge seit Anfang 2014 Kämpfer der LRA angewiesen, Diamanten und Gold von Bergarbeitern im Osten der Zentralafrikanischen Republik zu plündern und nach Sudan zu bringen. Seit Januar 2015 wurden 500 Mitglieder der Lord's Resistance Army Berichten zufolge aus Sudan ausgewiesen. Anfang Februar 2015 entführten schwer bewaffnete Kämpfer der LRA Zivilpersonen in Kpangbayanga in der Präfektur Haut-Mbomou und stahlen Lebensmittel. Nach einem Angriff der LRA auf Ndambissoua im Südosten der Zentralafrikanischen Republik am 20. April 2015, bei dem Kinder entführt wurden, flohen die meisten Dorfbewohner. Und Anfang Juli 2015 griff die LRA mehrere Dörfer im Süden der Präfektur Haute-Kotto an, wobei es zu Plünderungen, Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung, dem Niederbrennen von Häusern und Entführungen kam. Seit Januar 2016 haben Angriffe, die der LRA zugeschrieben werden, in Mbomou, Haut-Mbomou und Haute-Kotto zugenommen, wobei vor allem die Bergbaugebiete in Haute-Kotto betroffen sind. Bei diesen Angriffen kam es zu Plünderungen, Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung, der Zerstörung von Eigentum und Entführungen. Sie führten zu Vertreibungen der Bevölkerung, darunter etwa 700 Menschen, die in Bria Zuflucht suchten.© Europäische Union 1998-2021
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