Artikel 1 VO (EU) 2014/228

Die Verordnung (EG) Nr. 601/2006 wird wie folgt geändert:

(1)
Artikel 2 erhält folgende Fassung:

Artikel 2 Datenformat

Die Mitgliedstaaten verwenden SDMX-konforme Datenformate. Die Kommission (Eurostat) stellt eine detaillierte Dokumentation zu diesen Formaten zur Verfügung und gibt Leitlinien für ihre Verwendung entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung.

(2)
Artikel 3 wird gestrichen.
(3)
Der Anhang wird gestrichen.

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