ANHANG VO (EU) 2014/24

TACS FÜR EU-SCHIFFE IN GEBIETEN, IN DENEN TACS, AUFGESCHLÜSSELT NACH ART UND NACH GEBIET, BESTEHEN

In den folgenden Tabellen sind, nach Beständen aufgeschlüsselt, die TACs und Quoten (in Tonnen Lebendgewicht, sofern nicht anders angegeben) und gegebenenfalls die funktional mit ihnen verbundenen Bedingungen angegeben. Die Fischbestände sind für jedes Gebiet in der alphabetischen Reihenfolge der lateinischen Bezeichnungen der Arten aufgeführt. Für die Zwecke dieser Verordnung gilt nachstehende Vergleichstabelle der wissenschaftlichen Bezeichnungen und der gemeinsprachlichen Bezeichnungen.
Wissenschaftliche Bezeichnung Alpha-3-Code Gemeinsprachliche Bezeichnung
Psetta maxima TUR Steinbutt
Sprattus sprattus SPR Sprotte
Art:

Steinbutt

Psetta maxima

Gebiet:

Schwarzes Meer (EU-Gewässer)

TUR/F37.4.2.C.

Bulgarien 43,2
Rumänien 43,2
Union 86,4 (1)
TAC Entfällt Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
Art:

Sprotte

Sprattus sprattus

Gebiet:

Schwarzes Meer (EU-Gewässer)

SPR/F37.4.2.C

Bulgarien 8032,5
Rumänien 3442,5
Union 11475
TAC Entfällt Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.

Fußnote(n):

(1)

Fischfang, einschließlich Umladungen, Anbordnahmen, Anlandungen und Erstverkauf, sind zwischen 15. April und 15. Juni 2014 untersagt.

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