ANHANG VO (EU) 2014/24
TACS FÜR EU-SCHIFFE IN GEBIETEN, IN DENEN TACS, AUFGESCHLÜSSELT NACH ART UND NACH GEBIET, BESTEHEN
In den folgenden Tabellen sind, nach Beständen aufgeschlüsselt, die TACs und Quoten (in Tonnen Lebendgewicht, sofern nicht anders angegeben) und gegebenenfalls die funktional mit ihnen verbundenen Bedingungen angegeben. Die Fischbestände sind für jedes Gebiet in der alphabetischen Reihenfolge der lateinischen Bezeichnungen der Arten aufgeführt. Für die Zwecke dieser Verordnung gilt nachstehende Vergleichstabelle der wissenschaftlichen Bezeichnungen und der gemeinsprachlichen Bezeichnungen.Wissenschaftliche Bezeichnung | Alpha-3-Code | Gemeinsprachliche Bezeichnung |
Psetta maxima | TUR | Steinbutt |
Sprattus sprattus | SPR | Sprotte |
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Bulgarien | 43,2 | |
Rumänien | 43,2 | |
Union | 86,4(1) | |
TAC | Entfällt | Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. |
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Bulgarien | 8032,5 | |
Rumänien | 3442,5 | |
Union | 11475 | |
TAC | Entfällt | Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. |
Fußnote(n):
- (1)
Fischfang, einschließlich Umladungen, Anbordnahmen, Anlandungen und Erstverkauf, sind zwischen 15. April und 15. Juni 2014 untersagt.
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