Artikel 37 VO (EU) 2014/251
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 28. März 2015. Artikel 36 Absätze 1 und 3 gelten jedoch ab dem 27. März 2014.
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