ANHANG VO (EU) 2014/275
Im Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 wird folgender Teil VI angefügt:
TEIL VI
FINANZIERUNGSPRIORITÄTEN IM VERKEHRSBEREICH FÜR DIE MEHRJÄHRIGEN UND JÄHRLICHEN ARBEITSPROGRAMME
-
1.
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Finanzierungsprioritäten für mehrjährige Arbeitsprogramme
- 1.1.
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Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Schließung von Lücken, der Beseitigung von Engpässen, der Verbesserung der Interoperabilität im Schienenverkehr und insbesondere der Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte:
- i)
- vorermittelte Vorhaben auf den Korridoren des Kernnetzes (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
- ii)
- vorermittelte Vorhaben auf anderen Abschnitten des Kernnetzes (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
- iii)
- Interoperabilität im Schienenverkehr,
- iv)
- Einführung des ERTMS.
- 1.2.
-
Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, in Vorbereitung der erwarteten künftigen Verkehrsströme und zur Ermöglichung der Dekarbonisierung aller Verkehrsträger durch die Umstellung auf innovative, CO2-arme und energieeffiziente Verkehrstechnologien, bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit:
- i)
- Einführung von neuen Technologien und Innovationen bei allen Verkehrsträgern, mit dem Schwerpunkt auf Dekarbonisierung, Sicherheit und innovativen Technologien zur Förderung von Nachhaltigkeit, Betrieb, Management, Zugänglichkeit, Multimodalität und Effizienz des Netzes,
- ii)
- sichere Infrastrukturen, einschließlich sicherer Parkplätze im Kernstraßennetz.
- 1.3.
-
Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und der Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastruktur:
- i)
- einheitlicher europäischer Luftraum — SESAR,
- ii)
- Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services),
- iii)
- intelligente Verkehrsdienste im Straßenverkehrssektor,
- iv)
- Überwachungs- und Informationssysteme für den Schiffsverkehr,
- v)
- Meeresautobahnen,
- vi)
- Aktionen zur Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturen an Knotenpunkten des Kernnetzes, einschließlich an städtischen Knotenpunkten,
- vii)
- Verbindungen zu multimodalen Logistikplattformen und (weitere) Entwicklung solcher Plattformen.
- 1.4.
- Programmunterstützende Aktionen
-
2.
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Finanzierungsprioritäten für jährliche Arbeitsprogramme
- 2.1.
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Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Beseitigung von Engpässen, der Verbesserung der Interoperabilität im Schienenverkehr, der Schließung von Lücken und insbesondere der Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte:
- i)
- Schienen-, Binnenschifffahrts- und Straßenvorhaben im Kernnetz, einschließlich Verbindungen zu Binnen- und Seehäfen und Flughäfen sowie Entwicklung von Häfen,
- ii)
- Projekte im Gesamtnetz (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
- iii)
- Projekte zur Anbindung des transeuropäischen Verkehrsnetzes an die Infrastrukturnetze der Nachbarländer, insbesondere im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abschnitten (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen).
- 2.2.
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Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, in Vorbereitung der erwarteten künftigen Verkehrsströme und zur Ermöglichung der Dekarbonisierung aller Verkehrsträger durch die Umstellung auf innovative, CO2-arme und energieeffiziente Verkehrstechnologien bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit:
- i)
- Einführung von neuen Technologien und Innovationen, die nicht unter das mehrjährige Arbeitsprogramm fallen,
- ii)
- Güterverkehrsdienste,
- iii)
- Aktionen zur Verringerung des Güterschienenverkehrslärms, auch durch Nachrüstung vorhandenen Rollmaterials.
- 2.3.
-
Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und der Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastruktur:
- i)
- Telematikanwendungen, die nicht unter das mehrjährige Arbeitsprogramm fallen,
- ii)
- Aktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Verkehrsinfrastrukturen für behinderte Menschen,
- iii)
- Aktionen zur Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturen an Knotenpunkten des Kernnetzes, einschließlich an städtischen Knotenpunkten,
- iv)
- Verbindungen zu multimodalen Logistikplattformen und (weitere) Entwicklung solcher Plattformen.
- 2.4.
-
CEF-Finanzierungsinstrumente
- i)
- Beitrag zu den in Artikel 14 und Teil III des Anhangs der CEF-Verordnung genannten Finanzierungsinstrumenten,
- ii)
- programmunterstützende Aktionen für innovative Finanzierungsinstrumente.
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