Artikel 1 VO (EU) 2014/288

1. Das Muster für die Erstellung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung” wird in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.

2. Das Muster für die Erstellung der Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit” wird in Anhang II dieser Verordnung festgelegt.

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