ANHANG I VO (EU) 2014/288

Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

CCI-Nr. < 0.1 type= „S” maxlength= „15” input= „S” „SME” > (1)
Bezeichnung < 0.2 type= „S” maxlength= „255” input= „M” „SME >
Version < 0.3 type= „N” input= „G” „SME >
Erstes Jahr < 0.4 type= „N” maxlength= „4” input= „M” „SME >
Letztes Jahr < 0.5 type= „N” maxlength= „4” input= „M” „SME >
Förderfähig ab < 0.6 type= „D” input= „G” „SME >
Förderfähig bis < 0.7 type= „D” input= „G” „SME >
Beschluss der Kommission Nr. < 0.8 type= „S” input= „G” „SME >
Beschluss der Kommission vom < 0.9 type= „D” input= „G” „SME >
Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats Nr. < 0.10 type= „S” maxlength= „20” input= „M” „SME >
Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats vom < 0.11 type= „D” input= „M” „SME >
Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats in Kraft getreten am < 0.12 type= „D” input= „M” SME >
Vom operationellen Programm abgedeckte NUTS-Regionen < 0.12 type= „S” input= „S” ME >

ABSCHNITT 1

(Bezug: Artikel 27 Absatz 1 und Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie für operationelle Programme, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind, Artikel 92b Absätze 9 und 10)(2)

1.1.
Strategie für den Beitrag des operationellen Programms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt

1.1.1.
Beschreibung der Art und Weise, wie das Programm zur Umsetzung der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen soll(3)

< 1.1.1 type= „S” maxlength= „70000 input= „M” >

Sollen neue Prioritätsachsen in ein bestehendes operationelles Programm aufgenommen werden, um die zusätzlichen Mittel dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” zuzuweisen, so muss die Beschreibung der erwarteten Auswirkungen auf die Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und die Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft wie nachstehend angegeben in einem speziellen Textfeld dargestellt werden. Für ein neues operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet ist, muss nur die nachstehende Beschreibung im nachstehenden Textfeld vorgelegt werden.
1.1.1.a
Beschreibung der erwarteten Auswirkungen des operationellen Programms auf die Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und die Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft.

< 1.1.1 type= „S” maxlength=10000 input= „M” >

1.1.2.
Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der entsprechenden Investitionsprioritäten in Bezug auf die Partnerschaftsvereinbarung auf der Grundlage einer Aufstellung der regionalen und — gegebenenfalls — nationalen Erfordernisse, einschließlich des Erfordernisses der Bewältigung der Herausforderungen, die in den entsprechenden gemäß Artikel 121 Absatz 2 AEUV angenommenen länderspezifischen Empfehlungen und den entsprechenden gemäß Artikel 148 Absatz 4 AEUV angenommenen Ratsempfehlungen genannt sind, unter Berücksichtigung der Ex-ante-Bewertung(4)
Sollen neue Prioritätsachsen in ein bestehendes operationelles Programm aufgenommen werden, um die zusätzlichen Mittel dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” zuzuweisen, so ist die Beschreibung 1.1.2.a beizufügen. Für ein neues operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet ist, muss nur Beschreibung 1.1.2.a vorgelegt werden.
1.1.2.a
Begründung der erwarteten Auswirkungen des operationellen Programms auf die Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und die Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft.

Tabelle 1:

Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten

Ausgewähltes thematisches ZielAusgewählte InvestitionsprioritätBegründung der Auswahl oder der Auswirkungen auf die Unterstützung der Krisenbewältigung (falls zutreffend)
< 1.1.2 type= „S” input= „S” PA = Y TA= „NA” >< 1.1.3 type= „S” input= „S” PA = Y TA= „NA” >< 1.1.4 type= „S” maxlength= „1000” input= „M” PA = Y TA= „NA” >

1.2.
Begründung der Mittelzuweisungen

Begründung der Mittelzuweisungen (Unionsunterstützung) für jedes thematische Ziel und — gegebenenfalls — jede Investitionspriorität, im Einklang mit den Anforderungen an eine thematische Konzentration und unter Berücksichtigung der Ex-ante-Bewertung
< 1.2.1 type= „S” maxlength= „7000” input= „M” PA = Y TA= „NA” >
Sollen neue Prioritätsachsen in ein bestehendes operationelles Programm aufgenommen werden, um die zusätzlichen Mittel dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” zuzuweisen, so ist die Beschreibung 1.2.a beizufügen. Für ein neues operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet ist, muss nur folgende Beschreibung vorgelegt werden.

1.2.a
Begründung für die Zuweisung zusätzlicher Mittel für das thematische Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” für den EFRE oder den ESF und Erläuterung, wie diese Mittel in den Gebieten eingesetzt werden, in denen sie am dringendsten benötigt werden, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse und der Unterschiede beim Entwicklungsstand, um sicherzustellen, dass die Unterstützung in einem ausgewogenen Verhältnis steht zwischen den Bedürfnissen der am stärksten von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Regionen und Städte und dem Erfordernis, dass im Einklang mit den Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts gemäß Artikel 174 AEUV der Schwerpunkt weiterhin auf weniger entwickelten Regionen liegt.

< 1.2.1 type= „S” maxlength= „3000” input= „M” PA = Y TA= „NA” >

Tabelle 2

Überblick über die Investitionsstrategie des operationellen Programms

PrioritätsachseFonds (EFRE(5), Kohäsionsfonds, ESF(6) , YEI(7) , EFRE REACT-EU, ESF REACT-EU oder YEI REACT-EU)

Unionsunterstützung(8)

(EUR)

Anteil an der gesamten Unionsunterstützung für das operationelle Programm(9)Thematisches Ziel(10)Investitionsprioritäten(11)Der Investitionspriorität entsprechende spezifische ZieleGemeinsame und programmspezifische Ergebnisindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde
< 1.2.1 type= „S” input= „G” >< 1.2.2 type= „S” input= „G” >< 1.2.3 type= „N’ ” input= „G” >< 1.2.4 type=„P’ input= „G” >< 1.2.5 type= „S” input= „G” >< 1.2.6 type= „S” input= „G” >< 1.2.7 type= „S” input= „G” >< 1.2.8 type= „S” input= „G” >

ABSCHNITT 2

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstaben b und c sowie Artikel 98 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Die auf spezifische Fonds bezogenen Tabellen werden für den anderen Fonds für Prioritäten verfügbar sein, die gemäß Artikel 98 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 umgesetzt werden.

2.A
Beschreibung der Prioritätsachsen, ausgenommen technische Hilfe

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

2.A.1
Prioritätsachse (für jede weitere Prioritätsachse zu wiederholen)

ID der Prioritätsachse< 2A.1 type= „N” input= „G” „SME” >
Bezeichnung der Prioritätsachse< 2A.2 type= „S” maxlength= „500” input= „M” „SME” >
Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch Finanzinstrumente umgesetzt.
< 2A.3 type= „C” input= „M” >
Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch auf Unionsebene eingerichtete Finanzinstrumente umgesetzt.
< 2A.4 type= „C” input= „M” „SME” >
Die gesamte Prioritätsachse wird durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung umgesetzt.
< 2A.5 type= „C” input= „M” >
Für den ESF: Die gesamte Prioritätsachse ist auf soziale Innovation oder auf transnationale Zusammenarbeit oder auf beides ausgerichtet.
< 2A.6 type= „C” input= „M” >
Die gesamte Prioritätsachse ist REACT-EU gewidmet.
< 2A.7 type= „C” input= „M” >
Die gesamte Prioritätsachse ist gemäß Artikel 98 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression Russlands ausgerichtet.
< 2A.8 type= „C” input= „M” >
Für die gesamte Prioritätsachse werden REACT-EU-Mittel verwendet, um im Einklang mit Artikel 98 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression Russlands zu bewältigen.
< 2A.9 type= „C” input= „M” >

2.A.2
Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie, mehr als ein thematisches Ziel oder mehr als einen Fonds betrifft (falls zutreffend)(12)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 1 und Artikel 98 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
< 2A.0 type= „S” maxlength= „3500” input= „M” >

2.A.3
Fonds, Regionenkategorie und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung

(für jede weitere Kombination im Rahmen einer Prioritätsachse zu wiederholen)
Fonds< 2A.7 type= „S” input= „S” „SME” >
Regionenkategorie(13)< 2A.8 type= „S” input= „S” „SME „>
Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben)< 2A.9 type= „S” input= „S” „SME” >
Regionenkategorie für Regionen in äußerster Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte (falls zutreffend)(14)< 2A.9 type= „S” input= „S” >

2.A.4
Investitionspriorität

(für jede weitere Investitionspriorität im Rahmen der Prioritätsachse zu wiederholen)
Investitionspriorität< 2A.10 type= „S” input= „S” „SME” >

2.A.5
Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse

(für jedes weitere spezifische Ziel im Rahmen der Investitionspriorität zu wiederholen) (Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstaben b Ziffern i und ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
ID< 2A.1.1 type= „N” input= „G” „SME >
Spezifisches Ziel< 2A.1.2 type= „S” maxlength= „500” input= „M” „SME >
Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte< 2A.1.3 type= „S” maxlength= „3500” input= „M” SME „>

Tabelle 3

Programmspezifische Ergebnisindikatoren, aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel (für den EFRE, den Kohäsionsfonds und EFRE REACT-EU)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

IDIndikatorEinheit für die MessungRegionenkategorie (ggf.)BasiswertBasisjahrZielwert(15) (2023)DatenquelleHäufigkeit der Berichterstattung
< 2A.1.4 type= „S” maxlength= „5” input= „M” „SME” >< 2A.1.5 type= „S” maxlength= „255” input= „M” „SME” >< 2A.1.6 type= „S” input= „M” „ SME” >< 2A.1.7 type= „S” input= „S” „SME” >

quantitativ < 2A.1.8 type= „N” input= „M” „SME” >

qualitativ < 2A.1.8 type= „S” maxlength= „100” input= „M” „SME”

< 2A.1.9 type=„N’ input= „M” „SME” >

quantitativ < 2A.1.10 type= „N” input= „M” >

qualitativ < 2A.1.10 type= „S” maxlength= „100” input= „M” „SME” >

< 2A.1.11 type= „S” maxlength= „200” input= „M” „SME” >< 2A.1.12 type= „S” maxlength= „100” input= „M” „SME” >

Tabelle 4

Gemeinsame Ergebnisindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde, und programmspezifische Indikatoren, die den spezifischen Zielen entsprechen (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität und Regionenkategorie) (für den ESF und den ESF REACT-EU)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

IDIndikatorRegionenkategorie (ggf.)Einheit für die Messung des IndikatorsGemeinsamer Outputindikator als Grundlage für die Festlegung des ZielwertsBasiswertEinheit für die Messung des Basiswerts und des ZielwertsBasisjahrZielwert(16) (2023)DatenquelleHäufigkeit der Berichterstattung
MFIMFI

programmspezifisch < 2A.1.13 type= „S” maxlength= „5” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.13 type= „S” input= „S” >

programmspezifisch < 2A.1.14 type= „S” maxlength= „255” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.14 type= „S” input= „S” >

< 2A.1.15 type= „S” input= „S” >

programmspezifisch < 2A.1.16 type= „S” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.16 type= „S” input= „S” >

programmspezifisch < 2A.1.17 type= „S” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.17 type= „S” input= „S” >

gemeinsame Outputindikatoren < 2A.1.18 type= „S” input= „S” >

quantitativ < 2A.1.19 type= „S” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.19 type= „S” input= „G” >

< 2A.1.20 type=N’ input= „M” >

quantitativ < 2A.1.21 type= „N” input= „M” >

qualitativ < 2A.1.21 type= „S” maxlength= „100” input= „M” >

< 2A.1.22 type= „S” maxlength= „200” input= „M” >< 2A.1.23 type= „S” maxlength= „100” input= „M” >

Tabelle 4a

Ergebnisindikatoren für die YEI und die YEI REACT-EU und dem spezifischen Ziel entsprechende programmspezifische Ergebnisindikatoren

(aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse oder Teil einer Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(17)
IDIndikatorEinheit für die Messung des IndikatorsGemeinsamer Outputindikator als Grundlage für die Festlegung des ZielwertsBasiswertEinheit für die Messung des Basiswerts und des ZielwertsBasisjahrZielwert(18) (2023)DatenquelleHäufigkeit der Berichterstattung
MFIMFI

programmspezifisch < 2A.1.24 type= „S” maxlength= „5” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.24 type= „S” input= „S” >

programmspezifisch < 2A.1.25 type= „S” maxlength= „255” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.25 type= „S” input= „S” >

programmspezifisch < 2A.1.26 type= „S” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.26 type= „S” input= „S” >

programmspezifisch < 2A.1.27 type= „S” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.27 type= „S” input= „S” >

gemeinsame Outputindikatoren < 2A.1.28 type= „S” input= „S” >

quantitativ < 2A.1.29 type= „S” input= „M” >

gemeinsam < 2A.1.29 type= „S” input= „G” >

< 2A.1.30 type=N’ input= „M” >

quantitativ < 2A.1.31 type= „N” input= „M” >

qualitativ < 2A.1.31 type= „S” maxlength= „100” input= „M” >

< 2A.1.32 type= „S” maxlength= „200” input= „M” >< 2A.1.33 type= „S” maxlength= „100” input= „M” >

2.A.6
Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind

(aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
2.A.6.1
Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und gegebenenfalls die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete, Arten von Begünstigten
(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Investitionspriorität< 2A.2.1.1 type= „S” input= „S” >
< 2A.2.1.2 type= „S” maxlength= „17500” input= „M” >
2.A.6.2
Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben
(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Investitionspriorität< 2A.2.2.1 type= „S” input= „S” >
< 2A.2.2.2 type= „S” maxlength= „5000” input= „M” >
2.A.6.3
Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (ggf.)
(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Investitionspriorität< 2A.2.3.1 type= „S” input= „S” >
Geplante Nutzung der Finanzierungsinstrumente< 2A.2.3.2 type= „C” input= „M” >
< 2A.2.3.3 type= „S” maxlength= „7000” input= „M” >
2.A.6.4
Geplante Nutzung von Großprojekten (ggf.)
(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Investitionspriorität< 2A.2.4.1 type= „S” input= „S” >
< 2A.2.4.2 type= „S” maxlength= „3500” input= „M” >
2.A.6.5
Nach Investitionspriorität und — gegebenenfalls — nach Regionenkategorie aufgeschlüsselte Outputindikatoren
(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer iv der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Tabelle 5

Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren

(nach Investitionspriorität, aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie für den ESF und — gegebenenfalls — für den EFRE)

(19)
IDIndikatorEinheit für die MessungFondsRegionenkategorie (ggf.)Zielwert (2023)(20)DatenquelleHäufigkeit der Berichterstattung
MFI
< 2A.2.5.1 type= „S” input= „S” SME >< 2A.2.5.2 type= „S” input= „S” SME >< 2A.2.5.3 type= „S” input= „S” SME >< 2A.2.5.4 type= „S” input= „S” SME >< 2A.2.5.5 type= „S” input= „S” SME >< 2A.2.5.6 type=N’ input= „M” SME >< 2A.2.5.7 type= „S” maxlength= „200” input= „M” SME >< 2A.2.5.8 type= „S” maxlength= „100” input= „M” SME >

2.A.7
Soziale Innovation, transnationale Zusammenarbeit und Beitrag zu den thematischen Zielen 1-7 und 13

Spezifische Bestimmungen für den ESF und den ESF REACT-EU(21), ggf. (nach Prioritätsachse und ggf. Regionenkategorie): soziale Innovation, transnationale Zusammenarbeit und ESF-Beitrag zu den thematischen Zielen 1-7 und 13 Beschreibung des Beitrags der geplanten Maßnahmen der Prioritätsachse zu folgenden Zielen:

soziale Innovation (falls nicht von einer entsprechenden Prioritätsachse abgedeckt);

transnationale Zusammenarbeit (falls nicht von einer entsprechenden Prioritätsachse abgedeckt);

thematische Ziele nach Artikel 9 Nummern 1 bis 7 und Artikel 92b Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

Prioritätsachse< 2A.3.1 type= „S” input= „S” >
< 2A.3.2 type= „S” maxlength= „7000” input= „M” >

2.A.8
Leistungsrahmen(22)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer v und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Tabelle 6

Leistungsrahmen der Prioritätsachse

(aufgeschlüsselt nach Fonds und für den EFRE und den ESF nach Regionenkategorie)

(23)
Prioritätsachse

Art des IIndikators

(wichtiger Durchführungsschritt, Finanz-, Output- oder — ggf. -Ergebnisindikator)

IDIndikator oder wichtiger DurchführungsschrittEinheit für die Messung (ggf.)FondsRegionenkategorieEtappenziel für 2018(24)Endziel (2023)(25)DatenquelleErläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.)
MFIMFI
< 2A.4.1 type= „S” input= „S” >< 2A.4.2 type= „S” input= „S” >

Durchführungsschritt oder Finanzindikator < 2A.4.3 type= „S” maxlength= „5” input= „M” >

Output- oder Ergebnisindikator < 2A.4.3 type= „S” input= „S” >

Durchführungsschritt oder Finanzindikator < 2A.4.4 type= „S” maxlength= „255” input= „M” >

Output- oder Ergebnisindikator < 2A.4.4 type= „S” input= „G” oder „M” >

Durchführungsschritt oder Finanzindikator < 2A.4.5 type= „S” input= „M” >

Output- oder Ergebnisindikator < 2A.4.5 type= „S” input= „G” oder „M” >

< 2A.4.6 type= „S” input= „S” >< 2A.4.7 type= „S” input= „S” >< 2A.4.8 type= „S” maxlength= „255” input= „M” >

Durchführungsschritt oder Finanzindikator < 2A.4.9 type= „S” input= „M” >

Output- oder Ergebnisindikator < 2A.4.8 type= „S” input= „M” >

Durchführungsschritt oder Finanzindikator < 2A.4.10 type= „S” maxlength= „200” input= „M” >

Output- oder Ergebnisindikator < 2A.4.10 type= „S” input= „M” >

< 2A.4.11 type= „S” maxlength= „500” input= „M” >
Zusätzliche qualitative Informationen zur Festlegung des Leistungsrahmens (fakultativ)
< 2A.4.12 type= „S” maxlength= „7000” input= „M” >

2.A.9
Interventionskategorien

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer vi der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Dem Inhalt der Prioritätsachse entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung

Tabellen 7 bis 11

Interventionskategorien

(aufgeschlüsselt nach Fonds und Regionenkategorie, wenn die Prioritätsachse mehr als einen Fonds/eine Regionenkategorie abdeckt)

(26)
Tabelle 7: Dimension 1 — Interventionsbereich
Fonds< 2A.5.1.1 type= „S” input= „S” Decision = N >
Regionenkategorie(27)< 2A.5.1.2 type= „S” input= „S” Decision = N >
PrioritätsachseUnternehmenskennungBetrag (EUR)
< 2A.5.1.3 type= „S” input= „S” Decision = N>< 2A.5.1.4 type= „S” input= „S” Decision = N >< 2A.5.1.5 type= „N” input= „M” Decision = N >
Tabelle 8: Dimension 2 — Finanzierungsform
Fonds< 2A.5.2.1 type= „S” input= „S” Decision = N >
Regionenkategorie(28)< 2A.5.2.2 type= „S” input= „S” Decision = N >
PrioritätsachseCodeBetrag (EUR)
< 2A.5.2.3 type= „S” input= „S” Decision = N>< 2A.5.2.4 type= „S” input= „S” Decision = N >< 2A.5.2.5 type= „N” input= „M” Decision = N >
Tabelle 9: Dimension 3 — Art des Gebiets
Fonds< 2A.5.3.1 type= „S” input= „S” Decision = N >
Regionenkategorie(29)< 2A.5.3.2 type= „S” input= „S” Decision = N >
PrioritätsachseCodeBetrag (EUR)
< 2A.5.3.3 type= „S” input= „S” Decision = N>< 2A.5.3.4 type= „S” input= „S” Decision = N >< 2A.5.3.5 type= „N” input= „M” Decision = N >
Tabelle 10: Dimension 4 — Territoriale Umsetzungsmechanismen
Fonds< 2A.5.4.1 type= „S” input= „S” Decision = N >
Regionenkategorie(30)< 2A.5.4.2 type= „S” input= „S” Decision = N >
PrioritätsachseCodeBetrag (EUR)
< 2A.5.4.2 type= „S” input= „S” Decision = N>< 2A.5.4.4 type= „S” input= „S” Decision = N >< 2A.5.4.5 type= „N” input= „M” Decision = N >
Tabelle 11: Dimension 6 — sekundäres ESF- und ESF-REACT-EU-Thema(31) (nur ESF)
Fonds< 2A.5.5.1 type= „S” input= „S” Decision = N >
Regionenkategorie(32)< 2A.5.5.2 type= „S” input= „S” Decision = N >
PrioritätsachseCodeBetrag (EUR)
< 2A.5.5.3 type= „S” input= „S” Decision = N>< 2A.5.5.4 type= „S” input= „S” Decision = N >< 2A.5.5.5 type= „N” input= „M” Decision = N >

2.A.10
Zusammenfassung der geplanten Inanspruchnahme von technischer Hilfe einschließlich, soweit notwendig, Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit von in die Verwaltung und Kontrolle der Programme eingebundenen Behörden und Begünstigten (falls zutreffend)(33)

(aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse) (Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer vii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Prioritätsachse< 3A.6.1 type= „S” input= „S” >
< 2A.6.2 type= „S” maxlength= „2000” input= „M” >

2.B
Beschreibung der Prioritätsachsen für technische Hilfe

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Die gesamte Prioritätsachse ist der technischen Hilfe gemäß Artikel 92b Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gewidmet.
< 2B.0.1 type= „C” input= „M” >

2.B.1
Prioritätsachse (für jede weitere die technische Hilfe betreffende Prioritätsachse zu wiederholen)

ID der Prioritätsachse< 2B.0.2 type= „N” maxlength= „5” input= „G” >
Bezeichnung der Prioritätsachse< 2B.0.3 type= „S” maxlength= „255” input= „M” >

2.B.2
Gründe für die Aufstellung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 1 und Artikel 98 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
< 2B.0.1 type= „S” maxlength= „3500” input= „M” >

2.B.3
Fonds und Regionenkategorie (für jede weitere Kombination im Rahmen der Prioritätsachse zu wiederholen)

Fonds< 2B.0.4 type= „S” input= „S” >
Regionenkategorie(34)< 2B.0.5 type= „S” input= „S” >
Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben)< 2B.0.6 type= „S” input= „S” >

2.B.4
Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse

(für jedes weitere spezifische Ziel im Rahmen der Prioritätsachse zu wiederholen) (Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffern i und ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
ID< 2B.1.1 type= „N” maxlength= „5” input= „G” >
Spezifisches Ziel< 2B.1.2 type= „S” maxlength= „500” input= „M” >
Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der EU Unterstützung erreichen möchte(35)< 2B.1.3 type= „S” maxlength= „3500” input= „M” >

2.B.5
Ergebnisindikatoren(36)

Tabelle 12

Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischen Zielen)

(für EFRE/ESF/Kohäsionsfonds/EFRE REACT-EU/ESF REACT-EU)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

IDIndikatorEinheit für die MessungBasiswertBasisjahrZielwert(37) (2023)DatenquelleHäufigkeit der Berichterstattung
MFIMFI
< 2.B.2.1 type= „S” maxlength= „5” input= „M” >< 2.B.2.2 type= „S” maxlength= „255” input= „M” >< 2.B.2.3 type= „S” input= „M” >quantitativ < 2.B.2.4 type= „N” input= „M” >< 2.B.2.5 type=N’ input= „M” >

quantitativ < 2.B.2.6 type= „N” input= „M” >

qualitativ < 2.B.2.6 type= „S” maxlength= „100” input= „M” >

< 2.B.2.7 type= „S” maxlength= „200” input= „M” >< 2.B.2.8 type= „S” maxlength= „100” input= „M” >

2.B.6
Zu unterstützende Maßnahmen und ihr erwarteter Beitrag zu den spezifischen Zielen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffern i und iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

2.B.6.1
Beschreibung der zu unterstützenden Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffern i und iii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Prioritätsachse< 2.B.3.1.1 type= „S” input= „S” >
< 2.B.3.1.2 type= „S” maxlength= „7000” input= „M” >

2.B.6.2
Outputindikatoren, die voraussichtlich zu den Ergebnissen beitragen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffer iv der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Tabelle 13

Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(für EFRE/ESF/Kohäsionsfonds/EFRE REACT-EU/ESF REACT-EU)

IDIndikatorEinheit für die Messung

Zielwert (2023)(38)

(fakultativ)

Datenquelle
MFI
< 2.B.3.2.1 type= „S” maxlength= „5” input= „M” >< 2.B.2.2.2 type= „S” maxlength= „255” input= „M” >< 2.B.3.2.3 type= „S” input= „M” >< 2.B.3.2.4 type=N’ input= „M” >< 2.B.3.2.5 type= „S” maxlength= „200” input= „M” >

2.B.7
Interventionskategorien (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung

Tabellen 14 bis 16

Interventionskategorien

(39)
Tabelle 14: Dimension 1 — Interventionsbereich
Regionenkategorie(40) : <type= „S” input= „S” >
PrioritätsachseCodeBetrag (EUR)
< 2B.4.1.1 type= „S” input= „S” > Decision = N>< 2B.4.1.2 type= „S” input= „S” > Decision = N>< 2B.4.1.3 type= „N” input= „M” > Decision = N>
Tabelle 15: Dimension 2 — Finanzierungsform
Regionenkategorie(41) : <type= „S” input= „S” >
PrioritätsachseCodeBetrag (EUR)
< 2B.4.2.1 type= „S” input= „S” > Decision = N>< 2B.4.2.2 type= „S” input= „S” > Decision = N>< 2B.4.2.3 type= „N” input= „M” > Decision = N>
Tabelle 16: Dimension 3 — Art des Gebiets
Regionenkategorie(42) : <type= „S” input= „S” >
PrioritätsachseCodeBetrag (EUR)
< 2B.4.3.1 type= „S” input= „S” > Decision = N>< 2B.4.3.2 type= „S” input= „S” > Decision = N>< 2B.4.3.3 type= „N” input= „M” > Decision = N>

ABSCHNITT 3

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d und Artikel 92b Absatz 9 Unterabsatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

3.1.
Mittelausstattung jedes Fonds und Beträge der leistungsgebundenen Reserve

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Tabelle 17

FondsRegionenkategorie201420152016201720182019202020212022Insgesamt
Hauptzuweisung(43)Leistungsgebundene ReserveHauptzuweisungLeistungsgebundene ReserveHauptzuweisungLeistungsgebundene ReserveHauptzuweisungLeistungsgebundene ReserveHauptzuweisungLeistungsgebundene ReserveHauptzuweisungLeistungsgebundene ReserveHauptzuweisungLeistungsgebundene ReserveGesamtzuweisung (Unionsunterstützung)Gesamtzuweisung (Unionsunterstützung)HauptzuweisungLeistungsgebundene Reserve
< 3.1.1 type= „S” input= „G” „SME” >< 3.1.2 type= „S” input= „G” „SME” >< 3.1.3 type= „N” input= „M” SME >

< 3.1.4 type= „N” input= „M”

TA — „NA” YEI – „NA” >

< 3.1.5 type= „N” input= „M” SME >

< 3.1.6 type= „N” input= „M”

TA — „NA” YEI – „NA” >

< 3.1.7type= „N” input= „M” SME“ >

< 3.1.8 type= „N” input= „M”

TA — „NA” YEI – „NA” >

< 3.1.9 type= „N” input= „M” SME“ >

< 3.1.10 type= „N” input= „M”

TA — „NA” YEI – „NA” >

< 3.1.11 type= „N” input= „M” SME“ >

< 3.1.12 type= „N” input= „M”

TA — „NA” YEI – „NA” >

< 3.1.13 type= „N” input= „M” SME >

< 3.1.14 type= „N” input= „M”

TA — „NA” YEI – „NA” >

< 3.1.15 type= „N” input= „M” SME“ >

< 3.1.16 type= „N” input= „M”

TA — „NA” YEI – „NA”

REACT-EU — NA>

< 3.1.17 type= „N” input=„M< 3.1.18 type= „N” input=M< 3.1.19 type= „N” input= „G” SME >

< 3.1.20 type= „N” input= „G”

TA — „NA” YEI – „NA” >

(1)EFREIn weniger entwickelten RegionenEntfälltEntfällt
(2)In ÜbergangsregionenEntfälltEntfällt
(3)In stärker entwickelten RegionenEntfälltEntfällt
(4)Insgesamt ohne REACT-EUEntfälltEntfällt
(5)ESF(44)In weniger entwickelten RegionenEntfälltEntfällt
(6)In ÜbergangsregionenEntfälltEntfällt
(7)In stärker entwickelten RegionenEntfälltEntfällt
(8)Insgesamt ohne REACT-EUEntfälltEntfällt
(9)Besondere Mittelzuweisung für die YEIEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfällt
(10)KohäsionsfondsEntfälltEntfälltEntfällt
(11)EFREBesondere Mittelzuweisung für Regionen in äußerster Randlage und nördliche Regionen mit geringer BevölkerungsdichteEntfälltEntfällt
(12)EFRE REACT-EUEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfällt
(13)ESF REACT-EU(45)EntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfällt
(14)Besondere Mittelzuweisung für die YEI REACT-EUEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfällt
(15)REACT-EUInsgesamtEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfälltEntfällt
(16)InsgesamtInsgesamt

3.2.
Mittelausstattung insgesamt nach Fonds und nationaler Kofinanzierung (EUR)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
1.
Die Tabelle zeigt den Finanzplan aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse.
2.
Wenn eine Prioritätsachse mehr als einen Fonds umfasst, werden die Unionsunterstützung und die entsprechenden nationalen Mittel nach Fonds aufgeschlüsselt, mit einem separaten Kofinanzierungssatz im Rahmen der Prioritätsachse für jeden Fonds.
3.
Wenn eine Prioritätsachse mehr als eine Regionenkategorie umfasst, werden die Unionsunterstützung und der nationale Beitrag nach Regionenkategorie aufgeschlüsselt, mit einem separaten Kofinanzierungssatz im Rahmen der Prioritätsachse für jede Regionenkategorie.
4.
Die EIB-Unterstützung wird auf Ebene der Prioritätsachse angegeben.

Tabelle 18a

Finanzierungsplan

PrioritätsachseFondsRegionenkategorie

Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung

(Förderfähige Kosten insgesamt oder öffentliche förderfähige Kosten)

UnionsunterstützungNationaler BeitragUngefähre Aufschlüsselung des nationalen BeitragsFinanzmittel insgesamtKofinanzierungssatz(46)Kofinanzierungssatz von 100 % für Geschäftsjahr 2020-2021(*)Kofinanzierungssatz von 100 % für Geschäftsjahr 2021-2022(**)Kofinanzierungssatz von 100 % für Geschäftsjahr 2023-2024(***)

Zur Information

EIB-Beiträge

Hauptzuweisung (Finanzmittel insgesamt abzüglich leistungsgebundene Reserve)Leistungsgebundene ReserveBetrag der leistungsgebundenen Reserve als Anteil der Unionsunterstützung insgesamt
Nationale öffentliche MittelNationale private Mittel (1)UnionsunterstützungNationaler BeitragUnionsunterstützungNationaler Beitrag(47)
(a)b) = (c) + (d))(c)(d)e) = (a) + (b)f) = (a)/(e) (2)(g)(h)=(a)-(j)i) = (b) — (k)(j)(k)= (b)(*) ((j)/(a))l) =(j)/(a)(*) 100
< 3.2.A.1 type= „S” input= „G” „SME” >< 3.2.A.2 type= „S” input= „G” „SME” >< 3.2.A.3 type= „S” input= „G” „SME” >< 3.2.A.4 type= „S” input= „G” „SME” >< 3.2.A.5 type= „N” input= „M” „SME” >< 3.2.A.6 type=„N „SME” „ input= „G” >< 3.2.A.7 type= „N” input= „M” „SME” >< 3.2.A.8 type= „N” input= „M” „SME” >< 3.2.A.9 type= „N” input= „G” SME „ ” >< 3.2.A.10 type= „P” input= „G” „SME” >Einzelheiten siehe Fußnote(*) (Beispiele unten)Einzelheiten siehe Fußnote(**) (Beispiele unten)Einzelheiten siehe Fußnote(***) (Beispiele unten)< 3.2.A.11 type= „N” input= „M” „SME” >< 3.2.A.12 type= „N” input= „M” TA — „NA” YEI – „NA” >< 3.2.A.13 type= „N” input= „M” TA — „NA” YEI – „NA” >>< 3.2.A.14 type= „N” input= „M” TA — „NA” YEI – „NA” REACT-EU „NA” >< 3.2.A.15 type= „N” input= „M” ” TA — „NA” YEI – „NA” REACT-EU „NA” >>< 3.2.A.16 type= „N” input= „G” TA — „NA” YEI – „NA” REACT-EU „NA” >
Prioritätsachse 1EFRE
Prioritätsachse 2ESF
Prioritätsachse 3YEI(48)k.A.k.A.k.A.k.A.
Prioritätsachse 4ESF
YEI(49)k.A.k.A.k.A.k.A.
Prioritätsachse 5Kohäsionsfondsk.A.
Prioritätsachse 6EFRE REACT-EUk.A.k.A.k.A.k.A.k.A.
Prioritätsachse 7ESF REACT-EUk.A.k.A.k.A.k.A.k.A.
Prioritätsachse 8YEI REACT-EU(50)k.A.k.A.k.A.k.A.k.A.
Prioritätsachse 9ESF REACT-EUk.A.k.A.k.A.k.A.k.A.
YEI REACT-EU(51)k.A.k.A.k.A.k.A.k.A.
InsgesamtEFREWeniger entwickelte RegionenIst gleich dem Gesamtbetrag (1) in Tabelle 17
InsgesamtEFREÜbergangsregionenIst gleich dem Gesamtbetrag (2) in Tabelle 17
InsgesamtEFREStärker entwickelte RegionenIst gleich dem Gesamtbetrag (3) in Tabelle 17
InsgesamtEFREBesondere Mittelzuweisung für Regionen in äußerster Randlage und nördliche Regionen mit geringer BevölkerungsdichteIst gleich dem Gesamtbetrag (11) in Tabelle 17
InsgesamtEFRE REACT-EUk.A.Ist gleich dem Gesamtbetrag (12) in Tabelle 17k.A.k.A.k.A.k.A.
InsgesamtESF(52)Weniger entwickelte RegionenIst nicht gleich dem Gesamtbetrag (5) in Tabelle 17, da dieser die entsprechende ESF-Unterstützung für die YEI einschließt.(53)
InsgesamtESF(54)ÜbergangsregionenEntspricht nicht dem Gesamtbetrag (6) in Tabelle 17, da dieser die entsprechende ESF-Unterstützung für die YEI einschließt.
InsgesamtESF(55)Stärker entwickelte RegionenEntspricht nicht dem Gesamtbetrag (7) in Tabelle 17, da dieser die entsprechende ESF-Unterstützung für die YEI einschließt.
InsgesamtESF REACT-EUk.A.Ist gleich dem Gesamtbetrag (13) in Tabelle 17k.A.k.A.k.A.k.A.
InsgesamtYEI(56)k.A.Ist nicht gleich dem Gesamtbetrag (9) in Tabelle 17, da dieser nur besondere Mittelzuweisung für die YEI einschließt.
InsgesamtYEI REACT-EU(57)k.A.Ist gleich dem Gesamtbetrag (14) in Tabelle 17k.A.k.A.k.A.k.A.
InsgesamtKohäsionsfondsk.A.Ist gleich dem Gesamtbetrag (10) in Tabelle 17
InsgesamtREACT-EUk.A.Ist gleich dem Gesamtbetrag (15) in Tabelle 17k.A.k.A.k.A.k.A.
InsgesamtIst gleich dem Gesamtbetrag (16) in Tabelle 17
(1)
Nur auszufüllen, wenn die Prioritätsachsen in Gesamtkosten ausgedrückt werden.
(2)
Dieser Satz kann in der Tabelle auf die nächste ganze Zahl gerundet werden. Der genaue Erstattungssatz ist der Satz (f).

Tabelle 18b

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen — ESF-Zuweisung und besondere Mittelzuweisung für den ESF, den ESF REACT-EU und die YEI(falls zutreffend)

(58)
Fonds(59)Regionenkategorie

Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung

(Förderfähige Kosten insgesamt oder öffentliche förderfähige Kosten)

Unionsunterstützung (a)

Nationaler Beitrag

b) = (c) + (d)

Ungefähre Aufschlüsselung des nationalen Beitrags

Finanzmittel insgesamt

e) = (a) + (b)

Kofinanzierungssatz

f) = (a)/(e) (2)

Nationale öffentliche Mittel

(c)

Nationale private Mittel

d) (1)

< 3.2.B.1 type= „S” input= „G” >< 3.2.B.2 type= „S” input= „G” >< 3.2.B.3 type= „S” input= „G” >< 3.2.B.1 type= „N” input= „M” >< 3.2.B.4 type= „N” input= „G” >< 3.2.B.5 type= „N” input= „M” >< 3.2.B.6 type= „N” input= „M” >< 3.2.B.7 type= „N” input= „G” >< 3.2.B.8 type= „P” input= „G” >
1.Besondere Mittelzuweisung für die YEIk.A.0100 %
2.Entsprechende ESF-UnterstützungWeniger entwickelte Regionen
3.Entsprechende ESF-UnterstützungÜbergangsregionen
4.Entsprechende ESF-UnterstützungStärker entwickelte Regionen
5.Besondere Mittelzuweisung für die YEI REACT-EUk.A.100 %
6.Entsprechende ESF-REACT-EU-Unterstützungk.A.
7.INSGESAMT: YEI [Teil einer] Prioritätsachse.[Muss [Teil von] Prioritätsachse 3 entsprechen]Summe (1:4)Summe (1:4)
8.

INSGESAMT: [Teil von] YEI REACT-EU

Prioritätsachse

[Muss [Teil von] Prioritätsachse entsprechen]
9.

ESF-Quote für weniger entwickelte Regionen

2/Summe (2:4)

< 3.2.c.11 type= „P” input= „G” >
10.

ESF-Quote für Übergangsregionen

3/Summe (2:4)

< 3.2.c.13 type= „P” input= „G” >
11.

ESF-Quote für stärker entwickelte Regionen

4/Summe (2:4)

< 3.2.c.14 type= „P” input= „G” >

(1)
Nur auszufüllen, wenn die Prioritätsachsen in Gesamtkosten ausgedrückt werden.
(2)
Dieser Satz kann in der Tabelle auf die nächste ganze Zahl gerundet werden. Der genaue Erstattungssatz ist der Satz (f).

Tabelle 18c

Aufschlüsselung des Finanzplans nach Prioritätsachse, Fonds, Regionenkategorie und thematischem Ziel

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

PrioritätsachseFonds(60)Regionenkategorie (ggf.)Thematisches ZielUnionsunterstützungNationaler BeitragFinanzmittel insgesamt
< 3.2.C.1 type= „S” input= „G” >< 3.2.C.2 type= „S” input= „G” >< 3.2.C.3 type= „S” input= „G” >< 3.2.C.4 type= „S” input= „G” >< 3.2.C.5 type= „N” input= „M” >< 3.2.C.6 type= „N” input= „M” >< 3.2.C.7 type= „N” input= „M” >
Insgesamt

Tabelle 19

Als Richtwert dienender Betrag der Unterstützung für die Klimaschutzziele

(Bezug: Artikel 27 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

(61)
PrioritätsachseAls Richtwert dienender Gesamtbetrag der für die Klimaschutzziele vorgesehenen Unterstützung (EUR)Anteil der Gesamtzuweisung für das operationelle Programm (%)
< 3.2.C.8 type= „S” input= „G” >< 3.2.C.9 type= „N” input= „G” > Decision = N>< 3.2.C.10 type= „P” input= „G” > Decision = N>
REACT-EU insgesamt
Insgesamt

ABSCHNITT 4

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Beschreibung des integrierten Ansatzes für die territoriale Entwicklung unter Berücksichtigung von Inhalt und Zielen des operationellen Programms unter Beachtung der Partnerschaftsvereinbarung; ferner wird dargelegt, wie der Ansatz zur Verwirklichung der Ziele des operationellen Programms und den erwarteten Ergebnissen beiträgt
< 4.0 type= „S” maxlength= „3500” input= „M” >

4.1.
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Ansatz für die Nutzung der Instrumente für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung und die Grundsätze für die Ermittlung der Gebiete, in denen er durchgeführt wird
< 4.1 type= „S” maxlength= „7000” input= „M” PA = Y>

4.2.
Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; Artikel 7 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(62)) Als Richtwert der Betrag der Zuweisung von EFRE-Mitteln für integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 durchgeführt werden sollen, und als Richtwert die Zuweisung von ESF-Mitteln für integrierte Maßnahmen (falls zutreffend)
< 4.2.1 type= „S” maxlength= „3500” input= „M” >

Tabelle 20

Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung — als Richtwert dienender Betrag der EFRE- und ESF-Unterstützung

Fonds

EFRE- und ESF-Unterstützung (Richtwert)

(EUR)

Anteil der Gesamtzuweisung aus dem Fonds für das Programm
< 4.2.2 type= „S” input= „G” >< 4.2.3 type= „N” input= „M” >< 4.2.3 type= „P” input= „G” >
EFRE insgesamt ohne REACT-EU
ESF insgesamt ohne REACT-EU
EFRE + ESF insgesamt ohne REACT-EU

4.3.
Integrierte territoriale Investition (ITI) (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Ansatz für die Inanspruchnahme integrierter territorialer Investitionen (ITI) (gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) außer in den von 4.2 erfassten Fällen und ihre als Richtwert dienende Mittelzuweisung im Rahmen jeder Prioritätsachse
< 4.3.1 type= „S” maxlength= „5000” input= „M PA = Y” >

Tabelle 21

Als Richtwert dienende Mittelzuweisung für ITI außer in den in 4.2 genannten Fällen

(aggregierter Betrag)

PrioritätsachseFondsAls Richtwert dienende Mittelzuweisung (Unionsunterstützung) (EUR)
< 4.3.2 type= „S” input= „G” PA = Y>< 4.3.3 type= „S” input= „G” PA = Y >< 4.3.4 type= „N” input= „M” PA = Y >
EFRE insgesamt [ohne REACT-EU]
ESF insgesamt [ohne REACT-EU]
EFRE + ESF insgesamt [ohne REACT-EU]
EFRE REACT-EU insgesamt
ESF REACT-EU insgesamt
EFRE REACT-EU + ESF REACT-EU INSGESAMT
Insgesamt

4.4.
Vorkehrungen für interregionale und transnationale Maßnahmen im Rahmen der operationellen Programme mit Begünstigten aus mindestens einem anderen Mitgliedstaat (falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
< 4.4.1 type= „S” maxlength= „3500” input= „M” PA = Y>

4.5.
Beitrag zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Programms zu makroregionalen Strategien und Strategien für die Meeresgebiete, je nach den von dem Mitgliedstaat ermittelten Erfordernissen des Programmgebiets (falls zutreffend)

(im Fall der Teilnahme der Mitgliedstaaten und Regionen an makroregionalen Strategien und Strategien für Meeresbecken) (Bezug: Artikel 96 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
< 4.4.2 type= „S” maxlength= „3500” input= „M” >

ABSCHNITT 5

(Bezug: Artikel 96 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

5.1.
Ärmste geografische Gebiete/am stärksten von Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Zielgruppen

< 5.1.1 type= „S” maxlength= „7000” input= „M” Decision = N PA = Y>

5.2.
Strategie zur Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der ärmsten geografischen Gebiete oder der am stärksten von Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Zielgruppen und gegebenenfalls Beitrag zu dem in der Partnerschaftsvereinbarung niedergelegten integrierten Ansatz

< 5.2.1 type= „S” maxlength= „7000” input= „M” Decision = N PA = Y>

Tabelle 22

Maßnahmen zur Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der ärmsten geografischen Gebiete oder der am stärksten von Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Zielgruppen

(63)
Zielgruppe/geografisches GebietHauptarten der geplanten Maßnahmen im Rahmen des integrierten AnsatzesPrioritätsachseFondsRegionenkategorie (ggf.)Investitionspriorität
< 5.2.2 type= „S” maxlength= „255” input= „M” Decision = N PA = Y >< 5.2.3type= „S” maxlength= „1500” input= „M” Decision = N PA = Y >< 5.2.4 type= „S” input= „S” Decision = N PA = Y >< 5.2.6 type= „S” input= „S” Decision = N PA = Y >< 5.2.7 type= „S” input= „S” Decision = N PA = Y >< 5.2.5 type= „S” input= „S” PA = Y >

ABSCHNITT 6

(Bezug: Artikel 96 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
< 6.1 type= „S” maxlength= „5000” input= „M” Decisions = N PA = Y>

ABSCHNITT 7

(Bezug: Artikel 92b Absatz 10 Unterabsatz 3 und Artikel 96 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

7.1.
Zuständige Behörden und Stellen

(Bezug: Artikel 96 Absatz 5 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Tabelle 23

Zuständige Behörden und Stellen

Behörde/StelleBezeichnung der Behörde/Stelle und der Abteilung oder des ReferatsLeitung der Behörde/Stelle (Position oder Posten)
< 7.1.1 type= „S” input= „S” Decision = N „SME” >< 7.1.2 type= „S” maxlength= „255” input= „M” Decision = N „SME” >< 7.1.3 type= „S” maxlength= „255” input= „M” Decision = N „SME” >
Verwaltungsbehörde
Bescheinigungsbehörde (falls zutreffend)
Prüfbehörde
Stelle, an die die Zahlungen der Kommission erfolgen

7.2.
Einbeziehung der relevanten Partner

(Bezug: Artikel 96 Absatz 5 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

7.2.1.
Maßnahmen zur Einbindung der relevanten Partner in die Erstellung der operationellen Programme und die Rolle dieser Partner bei Durchführung, Begleitung und Bewertung der operationellen Programme

< 7.2.1 type= „S” maxlength= „14000” input= „M” Decisions = N „SME” >

7.2.2.
Globalzuschüsse (für den ESF und den ESF REACT-EU, falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013)
< 7.2.2 type= „S” maxlength= „5000” input= „M” Decisions = N>

7.2.3.
Bereitstellung eines Betrags für den Kapazitätenaufbau (für den ESF und den ESF REACT-EU, falls zutreffend)

(Bezug: Artikel 6 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013)
< 7.2.3 type= „S” maxlength= „14000” input= „M” Decisions = N>

ABSCHNITT 8

(Bezug: Artikel 96 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Mechanismen zur Gewährleistung der Koordination zwischen den Fonds, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie anderen nationalen und Unionsfinanzierungsinstrumenten und mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen aus dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen
< 8.1 type= „S” maxlength= „14000” input= „M” Decisions = N PA = Y>

ABSCHNITT 9

(Bezug: Artikel 96 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

9.1.
Ex-ante-Konditionalitäten

Angaben zur Bewertung der Anwendbarkeit und der Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten (fakultativ)
< 9.0 type= „S” maxlength= „14000” input= „M” PA = Y>

Tabelle 24

Geltende Ex-ante-Konditionalitäten und Bewertung, ob diese erfüllt sind

Ex-ante-KonditionalitätPrioritätsachsen, für die die Konditionalität giltEx-ante-Konditionalität erfüllt (Ja/Nein/Teilweise)KriterienKriterien erfüllt (Ja/Nein)

Bezug

(Verweis auf Strategien, Rechtsakte oder andere relevante Dokumente, einschließlich der jeweils relevanten Abschnitte, Artikel oder Absätze, sowie Hyperlinks oder Zugang zum Volltext)

Erläuterung
< 9.1.1 type= „S” maxlength= „500” input= „S” PA = Y „SME” >< 9.1.2 type= „S” maxlength= „100” input= „S” PA = Y „SME” >< 9.1.3 type= „C” input= „G” PA = Y „SME” >< 9.1.4 type= „S” maxlength= „500” input= „S” PA = Y „SME” >< 9.1.5 type= „B” input= „S” PA = Y „SME” >< 9.1.6 type= „S” maxlength= „500” input= „M” PA = Y „SME” >< 9.1.7 type= „S” maxlength= „1000” input= „M” PA = Y „SME” >

9.2.
Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten, zuständige Stellen und Zeitplan(64)

Tabelle 25

Maßnahmen zur Erfüllung der geltenden allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten

Allgemeine Ex-ante-KonditionalitätKriterien nicht erfülltErforderliche MaßnahmenFrist (Datum)Zuständige Stellen
< 9.2.1 type= „S” maxlength= „500” input= „G” PA = Y „SME” >< 9.2.2 type= „S” maxlength= „500” input= „G” PA = Y „SME” >< 9.2.3 type= „S” maxlength= „1000” input= „M” PA = Y „SME” >< 9.2.4 type= „D” input= „M” PA = Y „SME” >< 9.2.5 type= „S” maxlength= „500” input= „M” PA = Y „SME” >

Tabelle 26

Maßnahmen zur Erfüllung der geltenden thematischen Ex-ante-Konditionalitäten

Thematische Ex-ante-KonditionalitätKriterien nicht erfülltErforderliche MaßnahmenFrist (Datum)Zuständige Stellen
< 9.2.1 type= „S” maxlength= „500” input= „G” PA = Y „SME” TA- „NA” >

< 9.2.2 type= „S” maxlength= „500” input= „G” PA = Y „SME”

TA- „NA” >

< 9.2.3 type= „S” maxlength= „1000” input= „M” PA = Y „SME”

TA- „NA” >

< 9.2.4 type= „D” input=„M „ PA = Y „SME”

TA- „NA” >

< 9.2.5 type= „S” maxlength= „500” input= „M” PA = Y „SME”

TA- „NA” >

1. XMaßnahme 1Frist für Maßnahme 1
Maßnahme 2Frist für Maßnahme 2

ABSCHNITT 10

(Bezug: Artikel 96 Absatz 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Zusammenfassung der Bewertung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten sowie, falls erforderlich, die geplanten Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Zeitrahmen zum Bürokratieabbau
< 10.0 type= „S” maxlength= „7000” input= „M” decision = N PA = Y>

ABSCHNITT 11

(Bezug: Artikel 96 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

11.1.
Nachhaltige Entwicklung

Beschreibung der spezifischen Maßnahmen, mit denen den Anforderungen hinsichtlich Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz sowie Risikoprävention und -management bei der Auswahl der Vorhaben Rechnung getragen wird
< 13.1 type= „S” maxlength= „5500” input= „M” decision = N>

11.2.
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Beschreibung der spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung während der Erstellung, Ausarbeitung und Durchführung des operationellen Programms, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zugang zu Finanzmitteln und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen, von derartigen Diskriminierungen bedrohten Zielgruppen und insbesondere der Anforderungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
< 13.2 type= „S” maxlength= „5500” input= „M” decision = N>

11.3.
Gleichstellung von Männern und Frauen

Beschreibung des Beitrags des operationellen Programms zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie gegebenenfalls der Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes auf Ebene der operationellen Programme und der Vorhaben
< 13.2 type= „S” maxlength= „5500” input= „M” decision = N>

ABSCHNITT 12

12.1.
Großprojekte, die im Programmzeitraum durchgeführt werden sollen

(Bezug: Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Tabelle 27

Verzeichnis der Großprojekte

Projekt

Voraussichtliches Datum der Mitteilung/Einreichung

(Jahr, Quartal)

Voraussichtlicher Beginn der Durchführung

(Jahr, Quartal)

Voraussichtliches Datum der Fertigstellung

(Jahr, Quartal)

Prioritätsachsen/Investitionsprioritäten
< 12.1.1 type= „S” maxlength= „500” input= „S” decision = N>< 12.1.2 type= „D” input= „M” decision = N >< 12.1.3 type= „D” input= „M” decision = N >< 12.1.4 type= „D” input= „M” decision = N >< 12.1.5 type= „S” „ input= „S” decision = N >

12.2.
Leistungsrahmen des operationellen Programms(65)

Tabelle 28

Leistungsrahmen nach Fonds und Regionenkategorie (Übersichtstabelle)

PrioritätsachseFondsRegionenkategorieIndikator oder wichtiger DurchführungsschrittEinheit für die Messung (ggf.)Etappenziel für 2018Endziel (2023)(66)
MFI
< 12.2.1 type= „S” input= „G” >< 12.2.2 type= „S” input= „G” >< 12.2.3 type= „S” input= „G” >< 12.2.4 type= „S” input= „G” >< 12.2.5 type= „S” input= „G” >< 12.2.6 type= „S” input= „G” >

< 12.2.7 type= „S”

input= „G” >

12.3.
Relevante Partner, die in die Erstellung des Programms eingebunden sind

< 12.3 type= „S” maxlength= „10500” input= „M” decision = N>
ANLAGEN (als separate Dateien in das elektronische Datenaustauschsystem hochgeladen):

Entwurf des Berichts über die Ex-ante-Bewertung mit Zusammenfassung (obligatorisch)

(Bezug: Artikel 55 Absatz 2 und Artikel 92b Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)(67)

Unterlagen zur Bewertung der Anwendbarkeit und Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten (gegebenenfalls)(68)

Stellungnahme der nationalen Gleichstellungsstellen zu den Abschnitten 11.2 und 11.3 (gegebenenfalls) (Bezug: Artikel 96 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)(69)

Bürgerinfo zum operationellen Programm (gegebenenfalls)

Fußnote(n):

(1)

Legende für die Merkmale der Felder:

type (Art): N = Zahl, D = Datum, S = Zeichenkette, C = Checkbox, P = Prozentsatz, B = Boole’scher Operator

decision (Beschluss): N = nicht Teil des Kommissionsbeschlusses zur Genehmigung des operationellen Programms

input (Eingabe): M = manuell, S = Auswahl, G = systemgeneriert

„maxlength” = Maximale Zeichenzahl einschließlich Leerzeichen

PA — Y = Element kann ausschließlich in der Partnerschaftsvereinbarung aufgeführt werden

TA — NA = gilt nicht bei operationellen Programmen, die ausschließlich die technische Hilfe betreffen

YEI — NA = gilt nicht bei operationellen Programmen, die ausschließlich Beschäftigungsinitiative für junge Menschen betreffen

SME = gilt auch für Programme, die die gemeinsame unbegrenzte Garantie und die Verbriefung der Finanzinstrumente für KMU betreffen und von der EIB durchgeführt werden.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(3)

Dieser Anhang gilt nicht für ein operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet ist.

(4)

Dieser Anhang gilt nicht für ein operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet ist.

(5)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.

(6)

Europäischer Sozialfonds.

(7)

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

(8)

Unionsunterstützung insgesamt (einschließlich Hauptzuweisung und leistungsgebundene Reserve).

(9)

Angaben aufgeschlüsselt nach Fonds und Prioritätsachse.

(10)

Bezeichnung des thematischen Ziels (entfällt für technische Hilfe).

(11)

Bezeichnung der Investitionsprioritäten (entfällt für technische Hilfe).

(12)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(13)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(14)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(15)

Für den EFRE, den Kohäsionsfonds und den EFRE REACT-EU können die Zielwerte qualitativ oder quantitativ sein.

(16)

Diese Liste enthält die gemeinsamen Ergebnisindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde, und alle programmspezifischen Ergebnisindikatoren. Die Zielwerte für gemeinsame Ergebnisindikatoren sind zu quantifizieren; für die programmspezifischen Ergebnisindikatoren können sie qualitativ oder quantitativ sein. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden; die Basiswerte können entsprechend angepasst werden. „M” = Männer, „F” = Frauen, „I” = insgesamt.

(17)

Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470).

(18)

Diese Liste enthält die gemeinsamen Ergebnisindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde, und alle programmspezifischen Ergebnisindikatoren. Die Zielwerte für gemeinsame Ergebnisindikatoren sind zu quantifizieren; für die programmspezifischen Ergebnisindikatoren können sie qualitativ oder quantitativ sein. Alle Ergebnisindikatoren laut Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013, die zur Begleitung der Durchführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) herangezogen werden, müssen mit einem quantifizierten Zielwert verknüpft sein. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden; die Basiswerte können entsprechend angepasst werden. „M” = Männer, „F” = Frauen, „I” = insgesamt.

(19)

Die Aufschlüsselung nach Regionenkategorien gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(20)

Für den ESF enthält diese Liste gemeinsame Outputindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden. Für den EFRE REACT-EU ist eine Aufschlüsselung nach Geschlecht in den meisten Fällen nicht relevant. „M” = Männer, „F” = Frauen, „I” = insgesamt.

(21)

Für den ESF und den ESF REACT-EU enthält diese Liste die gemeinsamen Outputindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde, und alle programmspezifischen Ergebnisindikatoren.

(22)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(23)

Wenn die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als Teil einer Prioritätsachse umgesetzt wird, muss zwischen den Etappenzielen und Vorgaben der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den anderen Etappenzielen und Vorgaben unterschieden werden, gemäß den in Artikel 22 Absatz 7 Unterabsatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten Durchführungsrechtsakten, da die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere Mittelzuweisung und entsprechende ESF-Unterstützung) von der leistungsgebundenen Reserve ausgenommen sind.

(24)

Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden. „M” = Männer, „F” = Frauen, „I” = insgesamt.

(25)

Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden. „M” = Männer, „F” = Frauen, „I” = insgesamt.

(26)

Die Beträge umfassen die gesamte Unionsunterstützung (Hauptzuweisung und Zuweisung aus der leistungsgebundenen Reserve).

(27)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(28)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(29)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(30)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(31)

Fügen Sie gegebenenfalls quantifizierte Angaben zum Beitrag des ESF zu den in Artikel 9 Nummern 1 bis 7 und Artikel 92b Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten thematischen Zielen bei.

(32)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(33)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(34)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(35)

Erforderlich, wenn die Unionsunterstützung für technische Hilfe im Rahmen des Programms 15 Mio. EUR übersteigt.

(36)

Erforderlich, falls dies in Anbetracht des Inhalts der Maßnahmen objektiv gerechtfertigt ist und wenn die Unionsunterstützung für technische Hilfe im Rahmen des Programms 15 Mio. EUR übersteigt.

(37)

Zielwerte können qualitativ oder quantitativ sein. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden; die Basiswerte können entsprechend angepasst werden. „M” = Männer, „F” = Frauen, „I” = insgesamt.

(38)

Zielwerte für Outputindikatoren im Rahmen der technischen Hilfe sind fakultativ. Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden. „M” = Männer, „F” = Frauen, „I” = insgesamt.

(39)

Die Beträge umfassen die gesamte Unionsunterstützung (Hauptzuweisung und Zuweisung aus der leistungsgebundenen Reserve).

(40)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(41)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(42)

Dieser Abschnitt gilt nicht für operationelle Programme oder Prioritätsachsen, die dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet sind.

(43)

Gesamtzuweisung (Unionsunterstützung) abzüglich der Zuweisung zur leistungsgebundenen Reserve

(44)

Gesamtzuweisung aus dem ESF, einschließlich entsprechender ESF-Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen. Die Spalten für die leistungsgebundene Reserve enthalten nicht die entsprechende ESF-Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, da diese von der leistungsgebundenen Reserve ausgenommen ist.

(45)

Gesamtzuweisung aus dem ESF, einschließlich entsprechender ESF-Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen. Die Spalten für die leistungsgebundene Reserve enthalten nicht die entsprechende ESF-Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, da diese von der leistungsgebundenen Reserve ausgenommen ist.

(46)

Die Abweichung von Artikel 120 Absatz 3 Unterabsätze 1 und 2 der Dachverordnung (gemäß Artikel 92b Absatz 11 der Dachverordnung) gilt nicht für die zusätzlichen Mittel aus REACT-EU, die der technischen Hilfe zugewiesen werden. Umfasst die Prioritätsachse „Technische Hilfe” Unterstützung für mehr als eine Regionenkategorie, so wird der Kofinanzierungssatz für eine solche Prioritätsachse — innerhalb der Obergrenzen gemäß Artikel 120 Absatz 3 der Dachverordnung — proportional zur Aufteilung der Mittel aus REACT-EU auf die Regionenkategorien innerhalb dieser Prioritätsachse festgelegt.

(47)

Der nationale Beitrag wird anteilsmäßig auf die Hauptzuweisung und auf die leistungsgebundene Reserve aufgeteilt.

(48)

Diese Prioritätsachse umfasst die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) und die entsprechende ESF-Unterstützung.

(49)

Dieser Teil einer Prioritätsachse umfasst die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) und die entsprechende ESF-Unterstützung.

(50)

Diese Prioritätsachse umfasst die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) und die entsprechende ESF-Unterstützung.

(51)

Dieser Teil einer Prioritätsachse umfasst die besondere Mittelzuweisung für die YEI REACT-EU und die entsprechende ESF-REACT-EU-Unterstützung.

(52)

ESF-Zuweisung ohne entsprechende Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

(53)

Die Summe der gesamten ESF-Unterstützung in weniger entwickelten Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen und der der YEI zugewiesenen Mittel in Tabelle 18a ist gleich der Summe der gesamten ESF-Unterstützung in diesen Regionen und der YEI für junge Menschen in Tabelle 17.

(54)

ESF-Zuweisung ohne entsprechende Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

(55)

ESF-Zuweisung ohne entsprechende Unterstützung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

(56)

Schließt die besondere Mittelzuweisung für die YEI und die entsprechende ESF-Unterstützung ein.

(*)

Durch Ankreuzen des Kästchens beantragt der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 25a Absatz 1 der Verordnung (EU) 1303/2013 die Anwendung eines Kofinanzierungssatzes von 100 % auf Ausgaben, die während des am 1. Juli 2020 beginnenden und am 30. Juni 2021 endenden Geschäftsjahres für [alle Prioritätsachsen] [mehrere Prioritätsachsen] des operationellen Programms in Zahlungsanträgen geltend gemacht werden.

(**)

Durch Ankreuzen des Kästchens beantragt der Mitgliedstaat gemäß Artikel 25a Absatz 1a der Verordnung (EU) 1303/2013 die Anwendung eines Kofinanzierungssatzes von 100 % auf Ausgaben, die während des am 1. Juli 2021 beginnenden und am 30. Juni 2022 endenden Geschäftsjahres für [alle Prioritätsachsen] [mehrere Prioritätsachsen] des operationellen Programms in Zahlungsanträgen geltend gemacht werden.

(***)

Durch Ankreuzen des Kästchens beantragt der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 25a Absatz 1b der Verordnung (EU) 1303/2013 die Anwendung eines Kofinanzierungssatzes von 100 % auf Ausgaben, die während des am 1. Juli 2023 beginnenden und am 30. Juni 2024 endenden Geschäftsjahres für [alle Prioritätsachsen] [mehrere Prioritätsachsen] des operationellen Programms in Zahlungsanträgen geltend gemacht werden.

(57)

Schließt die besondere Mittelzuweisung für die YEI und die entsprechende ESF-Unterstützung ein.

(58)

Für jede Prioritätsachse (jeden Teil einer Prioritätsachse) auszufüllen, mit der (dem) die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen umgesetzt wird.

(59)

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere Mittelzuweisung und entsprechende ESF-Unterstützung) wird als Fonds betrachtet und erscheint als separate Zeile, auch wenn sie Teil einer Prioritätsachse ist.

(60)

Für die Zwecke dieser Tabelle gilt die YEI (besondere Mittelzuweisung und entsprechende ESF-Unterstützung) als Fonds.

(61)

Diese Tabelle wird automatisch auf der Grundlage der Tabellen über Interventionskategorien im Rahmen jeder Prioritätsachse generiert.

(62)

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung” und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289).

(63)

Wenn das Programm mehr als eine Regionenkategorie abdeckt, kann eine Aufschlüsselung nach Kategorien notwendig sein.

(64)

Die Tabellen 25 und 26 betreffen nur die geltenden allgemeinen und thematischen Ex-ante-Konditionalitäten, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Programms nicht erfüllt oder nur teilweise erfüllt (siehe Tabelle 24) sind.

(65)

Dieser Anhang gilt nicht für ein operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet ist.

(66)

Der Zielwert kann entweder als Gesamtwert (Männer und Frauen) oder aufgeschlüsselt nach Geschlecht angegeben werden.

(67)

Dieser Anhang gilt nicht für ein operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet ist.

(68)

Dieser Anhang gilt nicht für ein operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet ist.

(69)

Dieser Anhang gilt nicht für ein operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft” gewidmet ist.

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