Artikel 16 VO (EU) 2014/3

Anforderungen an Sicherheitsgurtverankerungen und Sicherheitsgurte

Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für die in Anhang II Teil B11 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Sicherheitsgurtverankerungen und Sicherheitsgurte gelten, sind gemäß Anhang XII dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.