Artikel 18 VO (EU) 2014/3
Anforderungen an die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für die in Anhang II Teil B13 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannte Steuerfähigkeit, die Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit gelten, sind gemäß Anhang XIV dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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