Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/316
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. März 2014
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Joaquín Almunia
Vizepräsident
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