Artikel 1 VO (EU) 2014/32

Es wird eine Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1008/2011, geändert mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 372/2013, nach Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitet, um festzustellen, ob und inwieweit die Einfuhren von von Ningbo Logitrans Handling Equipment Co., Ltd. (TARIC-Zusatzcode A070) hergestellten und zur Ausfuhr in die Union verkauften manuellen Palettenhubwagen und wesentlichen Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex84279000 (TARIC-Codes 8427900011 und 8427900019) und ex84312000 (TARIC-Codes 8431200011 und 8431200019) eingereiht werden, dem mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1008/2011, geändert mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 372/2013, eingeführten Antidumpingzoll unterliegen sollten oder ob ein unternehmensspezifischer Antidumpingzollsatz eingeführt werden sollte.

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „manuelle Palettenhubwagen” Flurförderzeuge mit einer mit Rollen ausgestatteten Hubgabel, die auf glatten, ebenen und harten Flächen zum Hantieren von Paletten eingesetzt werden und im Mitgängerbetrieb mit Hilfe einer schwenkbaren Deichsel von Hand geschoben, gezogen und gelenkt werden. Sie sind lediglich dafür ausgelegt, eine Last durch Pumpen mit der Deichsel so weit anzuheben, dass sie transportiert werden kann; sie haben keinerlei zusätzliche Funktionen oder Verwendungen wie beispielsweise i) Lasten zu transportieren, hochzuheben oder zu lagern (Hochhubwagen), ii) Paletten übereinander zu stapeln (Stapler), iii) Lasten zu einer Arbeitsbühne hochzuheben (Scherenhubwagen) oder iv) Lasten hochzuheben und zu wiegen (Waagehubwagen).

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