Artikel 10 VO (EU) 2014/332

Dumping und Subventionen

Im Falle einer Praktik, die der Union Anlass geben könnte, die in Artikel 40 Absatz 2 des SAA vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, wird über die Einführung von Antidumping- und/oder Ausgleichsmaßnahmen nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 beschlossen.

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