Artikel 15 VO (EU) 2014/332

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. September 2013. Die Artikel 2, 3 und 4 gelten jedoch bereits ab dem 1. Februar 2010.

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