Artikel 13 VO (EU) 2014/342

Branchenspezifische Übergangs- und Bestandsschutzvorschriften

Die Branchenvorschriften, nach denen die zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen berechnet werden, schließen auch alle etwaigen auf Branchenebene geltenden Übergangs- oder Bestandsschutzvorschriften ein.

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