Artikel 13 VO (EU) 2014/342
Branchenspezifische Übergangs- und Bestandsschutzvorschriften
Die Branchenvorschriften, nach denen die zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen berechnet werden, schließen auch alle etwaigen auf Branchenebene geltenden Übergangs- oder Bestandsschutzvorschriften ein.
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