Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/388
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 10. April 2014
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Algirdas Šemeta
Mitglied der Kommission
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