Artikel 1 VO (EU) 2014/391

Die nach Artikel 19 und Artikel 23 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 598/2009 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antisubventionsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 443/2011 ausgeweitet auf die aus Kanada versandten Einfuhren von Biodiesel, ob als Ursprungserzeugnisse Kanadas angemeldet oder nicht, wird ohne Änderung der geltenden ausgeweiteten Maßnahmen eingestellt.

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