ANHANG VO (EU) 2014/397

I.
Folgende Einrichtung wird in die in Anhang IX Teil I Abschnitt B (Einrichtungen) der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltene Liste eingefügt:

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
118. North Drilling Company (NDC)

No. 8 35th St.

Alvand St.

Argentine Sq.,

Teheran,

Iran

Tel.: (+ 98) 2188785083-8

North Drilling stellt dadurch, dass sie sich indirekt im Eigentum der Mostazafan Foundation — einer iranischen halbstaatlichen Einrichtung, die von der Regierung Irans kontrolliert wird — befindet, finanzielle Unterstützung für die Regierung Irans bereit. North Drilling ist eine wichtige Einrichtung im Energiesektor, die erhebliche Einnahmen für die Regierung Irans erwirtschaftet. Außerdem hat North Drilling Schlüsselausrüstung für die Erdöl- und Erdgasindustrie, darunter auch verbotene Güter, eingeführt. Daher leistet North Drilling Unterstützung für die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans. 23.4.2014

II.
Folgende Organisation — sowie der zugehörige Eintrag — wird von der in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltenen Liste gestrichen:

Safa Nicu alias „Safa Nicu Sepahan” , „Safanco Company” , „Safa Nicu Afghanistan Company” , „Safa Al Noor Company” und „Safa Nicu Ltd Company” .

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