Präambel VO (EU) 2014/397
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran(1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 erlassen.
- (2)
- Mit seinem Urteil vom 12. November 2013 in der Rechtsache T-552/12(2) hat das Gericht der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates(3) insoweit aufgehoben, als dass durch sie die North Drilling Company (NDC) in die in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, aufgenommen wurde.
- (3)
- Die North Drilling Company (NDC) sollte auf der Grundlage einer neuen Begründung wieder in die Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, aufgenommen werden.
- (4)
- Des Weiteren sollte eine Organisation von der in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, gestrichen werden —
- (5)
- Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.
- (2)
Rechtssache T-552/12 North Drilling Co./Rat, Urteil vom 12. November 2013, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
- (3)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 282 vom 16.10.2012, S. 16).
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