Präambel VO (EU) 2014/397

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran(1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 erlassen.
(2)
Mit seinem Urteil vom 12. November 2013 in der Rechtsache T-552/12(2) hat das Gericht der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates(3) insoweit aufgehoben, als dass durch sie die North Drilling Company (NDC) in die in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, aufgenommen wurde.
(3)
Die North Drilling Company (NDC) sollte auf der Grundlage einer neuen Begründung wieder in die Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, aufgenommen werden.
(4)
Des Weiteren sollte eine Organisation von der in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, gestrichen werden —
(5)
Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.

(2)

Rechtssache T-552/12 North Drilling Co./Rat, Urteil vom 12. November 2013, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.

(3)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 282 vom 16.10.2012, S. 16).

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