Artikel 43 VO (EU) 2014/43

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.

Artikel 8 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2014.

Die in den Artikeln 24, 25 und 26 und in den Anhängen IE und V genannten Fangmöglichkeiten für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gelten ab den darin genannten Daten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.