ANHANG VI VO (EU) 2014/43

IOTC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

1.
Höchstzahl der Unionsschiffe, die im IOTC-Übereinkommensbereich tropischen Thunfisch fangen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ)
Spanien 22 61364
Frankreich 22 33604
Portugal 5 1627
Union 49 96595

2.
Höchstzahl der Unionsschiffe, die im IOTC-Übereinkommensbereich Schwertfisch und Weißen Thun fangen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ)
Spanien 27 11590
Frankreich 41 5382
Portugal 15 6925
Vereinigtes Königreich 4 1400
Union 87 25297

3.
Die unter Nummer 1 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Übereinkommensbereich auch Schwertfisch und Weißen Thun fangen.
4.
Die unter Nummer 2 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Übereinkommensbereich auch tropischen Thunfisch fangen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.