ANHANG VO (EU) 2014/438
Gebräuchliche Bezeichnung |
IUPAC-Bezeichnung Kennnummern |
Mindestreinheit des Wirkstoffs(1) | Datum der Genehmigung | Genehmigung befristet bis | Produktart | Sonderbestimmungen(2) |
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Cyproconazol |
IUPAC-Bezeichnung: (2RS,3RS;2RS,3SR)-2-(4-chlorphenyl)-3-cyclopropyl-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-ol EG-Nr.: k. A. CAS-Nr.: 94361-06-5 Cyproconazol hat zwei Diastereomere. Diastereomer A: Enantiomerpaar, bei dem sich die 2-Hydroxygruppe und das 3-Wasserstoffatom auf derselben Seite befinden (2S, 3S und 2R, 3R). Diastereomer B: Enantiomerpaar, bei dem sich die 2-Hydroxygruppe und das 3-Wasserstoffatom auf gegenüberliegenden Seiten befinden (2R, 3S und 2S, 3R). Technisches Cyproconazol ist eine Mischung im Verhältnis von annähernd 1:1 der beiden Diastereomere, die ebenfalls jeweils eine Mischung der Enantiomere im Verhältnis von genau 1:1 sind. |
940 g/kg Cyproconazol hat zwei Diastereomere. (Diastereomer A: 430-500 g/kg, Diastereomer B: 470-550 g/kg). |
1. November 2015 | 31. Oktober 2020 | 8 |
Cyproconazol gilt als zu ersetzender Stoff im Sinne des Artikels 10 Absatz 1 Buchstaben a und d der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Bei der Produktbewertung sind insbesondere die Aspekte Exposition, Risiken und Wirksamkeit im Zusammenhang mit etwaigen Verwendungen zu berücksichtigen, die unter einen Zulassungsantrag fallen, bei der Risikobewertung des Wirkstoffs auf Unionsebene jedoch nicht berücksichtigt werden. Zulassungen sind an folgende Bedingungen geknüpft:
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Fußnote(n):
- (1)
Die in dieser Spalte angegebene Reinheit war die Mindestreinheit des Wirkstoffs, der für die Beurteilung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 verwendet wurde. Der Wirkstoff in dem in Verkehr gebrachten Produkt kann dieselbe oder eine andere Reinheit aufweisen, sofern er nachgewiesenermaßen technisch äquivalent zu dem beurteilten Stoff ist.
- (2)
Für die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze von Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sind Inhalt und Schlussfolgerungen der Bewertungsberichte auf der folgenden Website der Kommission zu finden: http://ec.europa.eu/comm/environment/biocides/index.htm.
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