Artikel 12 VO (EU) 2014/44

Anforderungen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten

Die in Anhang II (C7) der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnten Prüfverfahren und Anforderungen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten sind im Einklang mit Anhang VIII dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

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