Artikel 15 VO (EU) 2014/44
Anforderungen hinsichtlich der Massen und Abmessungen
Die in Anhang II (C10) der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnten Prüfverfahren und Anforderungen hinsichtlich der Massen und Abmessungen sind im Einklang mit Anhang XI dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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